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Crowdfunding (Crowdfinanzierung)

Einleitung

Crowdfunding kann für selbständige Kreativschaffende eine Möglichkeit sein, das notwendige Kapital für ein Projekt, Werk oder auch für die Gründung eines Unternehmens zu beschaffen. Das Prinzip des Crowdfunding ist einfach: Das Geld kommt von einer Vielzahl von Geldgebern, der Crowd. Sie finanziert zum Beispiel eine Konzertveranstaltung, die Produktion eines Films oder eines Musik-Albums, die Recherche für ein Buch oder auch die Produktion von Kleidung für ein junges Modelabel. Im Prinzip ist jede Idee willkommen. Entscheidend ist, dass die Community sie für unterstützenwert hält. 

Marktforschung und Marktzugang

Allerdings geht es beim Crowdfunding nicht nur ums Geld. Der Kontakt zur Crowd ist ein wichtiges Marketinginstrument. Mit Crowdfunding lässt sich feststellen, wie realistisch ein Projekt- oder Unternehmens-Konzept ist. Wenn viele Geldgeber bereit sind, einen Beitrag zu leisten, so ist das ein deutliches Anzeichen für die Zustimmung des Marktes. Aus der Crowd kommen außerdem meistens die ersten Kunden eines jungen Unternehmens. Wer es zu dem schafft, dass die Crowd das Angebot über ihre Netzwerke kommuniziert, kann so neue Kunden gewinnen.  

Zusätzliche Finanzierungsquellen

Crowdfunding ist ein innovativer Weg, Finanzierungsquellen für neue Projekte, Geschäftsideen oder Unternehmen zu erschließen. Es gibt hier nicht die klassischen K.O.-Kriterien wie bei Bankkrediten oder Förderprogrammen: zum Beispiel zu geringe Sicherheiten oder zu wenig Eigenkapital. Und es gibt keine No-Go-Branchen, die von Banken grundsätzlich nicht finanziert werden.

Vorhandenes Crowdfunding-Kapital ist außerdem hilfreich bei der Suche nach einer zusätzlichen Finanzierung durch weitere Geldgeber wie zum Beispiel Banken, Risikokapitalgeber oder Business Angels.

Crowdfunding-Plattformen

Um das notwendige Kleingeld für ein Projekt oder eine kreative Geschäftsidee einzusammeln, nutzen Kreativschaffende nicht selten Crowdfunding-Plattformen.

  • Hier präsentieren (angehende) Selbständige ihr Projekt oder ihre Geschäftsidee und werben um finanzielle Unterstützung. Dabei nennen sie die erforderliche Finanzierungssumme, die für den Projekt- oder Unternehmensstart zusammenkommen muss. Potenzielle Geldgebende wählen die Projekte oder Gründungsvorhaben aus, die sie für unterstützenwert halten.
  • Die meisten Crowdfunding-Plattformen verhalten sich neutral: Ihnen ist jede Idee willkommen. Entscheidend ist für sie, dass die Internetcommunity sie für unterstützenwert hält. Sie nehmen keine Auswahl der Projekte vor, geben keine Empfehlungen ab und untersuchen auch nicht, ob ein Projekt erfolgreich umgesetzt wird.
  • Es gibt allerdings auch Plattformen, die Projekte auswählen, die eine besondere hohe Erfolgschance bei der Crowd haben. Insbesondere die Betreiber von Crowdinvestingplattformen überlegen gut, welche Startups zur Crowd passen könnten.
  • Manche Plattformen übernehmen auch das Marketing für ihre Projekte. Sie bewerben diese beispielsweise durch Online-Anzeigen, in den digitalen Medien oder auch durch Pressemitteilungen.
  • Wird die angestrebte Finanzierungssumme erreicht, zahlt die Plattform das Geld der Crowd an das Projekt aus. Wenn nicht, bekommt jeder Geldgebende sein Geld zurück. Kommt die Zielsumme tatsächlich zusammen, so erheben die Crowdfunding-Plattformen von den Geldempfängern üblicherweise eine Gebühr. Die beläuft sich auf fünf bis zehn Prozent der Finanzierungssumme.

Da Crowdfunding innerhalb nur weniger Jahre immer mehr Anhänger gefunden hat, ist das Angebot an Plattformen, die Projektplaner, Gründer und Geldgeber und zusammenbringen, vielfältig.  

Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums.

Crowddonating (Donation-Based Crowdfunding)

Beim Crowddonating handelt es sich um Spenden. Die Geldgebenden verfolgen keinerlei finanzielle Interessen.

Zweck: Das Crowddonating-Modell eignet sich nur für wohltätige und karitative Projekte. Einige Plattformen bieten auch an, Spenden für Projekte zu sammeln, die einen gemeinwohlorientierten Zweck haben: zum Beispiel eine investigative journalistische Recherche.

Gegenleistung: Die Geldgebenden erwarten keine Gegenleistung. Manche Plattformen stellen automatisiert eine Spendenquittung aus.

Höchstbetrag: offen

Beitragshöhe für Geldgebende: in der Regel Mindestbeitrag: ein Euro;

Sicherheiten: in der Regel nicht erforderlich

Vorgehensweise: Geldnehmende müssen Einzelpersonen dazu bewegen, kleinere Beträge zu spenden, um damit zu einem gemeinnützigen Projekt beizutragen, ohne dafür eine finanzielle oder materielle Rückvergütung zu erhalten.

Risiken: Keine, das Geld ist gespendet, man erhält kein Geld zurück. 

Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums

Reward-Based Crowdfunding

Diese „klassische" Crowdfundingvariante kann für freiberufliche Kreative und Medienschaffende eine einfache und schnelle Möglichkeit sein, das notwendige Startkapital für ein Projekt oder Werk zu bekommen. Sobald es mit Hilfe des nötigen „Kleingeldes" fertiggestellt ist, kann es kommerziell verwertet werden.

Zweck: Finanzierbar sind vor allem soziale, kulturelle, künstlerische, ökologische Projekte: etwa eine Konzertveranstaltung, die Produktion eines Films oder eines Musik-Albums, die Recherche für ein Buch oder auch die Produktion von Kleidung für ein junges Modelabel.

Gegenleistung: Als Gegenwert erhalten die Geldgebenden kein Geld, sondern eher ideelle Gegenleistungen wie beispielsweise die Nennung auf der Homepage, die Zusendung von Eintrittskarten oder Gutscheinen oder den freien Zugang zu Musikproduktionen.

Höchstbetrag: in der Regel offen

Beitragshöhe für Geldgebende: in der Regel Mindestbeitrag: ein Euro;

Sicherheiten: in der Regel nicht erforderlich

Vorgehensweise: Wer eine Finanzierung über die Crowd sucht, muss sie dazu animieren, für ein Projekt, eine Gründung oder ein Unternehmen Geld zu geben. Die Geldgebenden erwarten dafür zu einem späteren Zeitpunkt eine nichtfinanzielle Belohnung oder Gegenleistung (=reward).

Risiken: Beim Reward-Based Crowdfunding kann es sein, dass die Geldgebenden die versprochene Gegenleistung nicht erhalten (z.B. ein im Vorverkauf bestelltes Produkt). Dies ist - eher selten - der Fall, wenn ein Unternehmen es nicht schafft, die bestellten Produkte auch herzustellen. Die Geldgebenden haben dann nach deutschem Recht die Möglichkeit, ihr Geld zurückzufordern. 

Praxistipps 

Gegenleistungen: Gegenleistungen sind beim Reward-Based Crowdfunding von großer Bedeutung. In der Regel sind die angebotenen Rewards eng mit dem zu finanzierenden Produkt oder der Dienstleistung verbunden: Geldgebende können beispielsweise ein Produkt erwerben, bevor es auf den Markt kommt. Der Projektinitiator bekommt in diesem Fall ein wichtiges Feedback zur Nachfrage nach seinem Angebot.

Finanzierungsphase: Eine Kampagne für Reward-Based Crowdfunding funktioniert am besten, wenn die Geldgebenden erkennen, dass Sie voller Leidenschaft hinter Ihrem Projekt oder Unternehmen stehen. Sie sollten zu diesem Zweck

  • in den digitalen Medien aktiv sein und dabei für die Kampagne werben und deren Öffentlichkeitswirksamkeit erhöhen;
  • Gespräche mit den Medien, auf Konferenzen, Messen usw. führen;
  • auf Erkundigungen, Vorschläge und Anfragen reagieren.

Nach der Kampagne: Wenn Ihre Mittelbeschaffung erfolgreich verlaufen ist, sollten Sie nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.

  • Denken Sie daran, sich bei Ihrer „Crowd" zu bedanken. Bleiben Sie mit denjenigen, die besonderes Interesse an Ihrem Projekt oder Unternehmen gezeigt haben, in Verbindung.
  • Sorgen Sie dafür, dass die von Ihnen in Aussicht gestellte Gegenleistung innerhalb der zugesagten Frist all Ihren Unterstützern zugeleitet wird.
  • Vergessen Sie nicht, für die Einnahmen aus dem Funding abzuführen. Welche Steuern fällig werden, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt vor Ort klären
  • Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie Ihre Zielsumme nicht erreicht haben. Sie können aus Ihren Fehlern lernen und einen neuen Versuch starten. Fragen Sie Ihre Crowd um Rat, was Sie künftig besser machen könnten.

Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums

Crowdinvesting (Equity-Based Crowdfunding)

Beim Crowdinvesting beteiligen sich Investorinnen, Investoren und/oder Kleinanlegende an Start-ups. Sie erwarten dafür einen Anteil am Gewinn oder Unternehmenswert.

Zweck: Gesucht werden Kapitalgebende, die sich an einem Unternehmens beteiligen wollen. Beim Crowdinvesting handelt es sich fast immer um partiarische Nachrangdarlehen oder (seltener) Genussrechte. Mit partiarisch ist gemeint: Der Zinssatz ist abhängig vom Verkaufserlös des Unternehmens oder vom Erlös eines Projektes (zum Beispiel von den Ticketverkäufen eines Films). Mit Nachrangdarlehen ist gemeint: Im Falle einer Insolvenz stehen die Darlehensgebenden in der Reihe der Gläubiger ganz hinten (= Nachrang). Diese Darlehen unterliegen grundsätzlich der Prospektpflicht. Die Erstellung eines Prospekts ist - gerade für junge bzw. kleine Unternehmen - sehr aufwändig und kostspielig. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat sich daher zum Ziel gesetzt, einen Kompromiss zu finden, der sowohl die Interessen von anlageinteressierten Verbrauchern als auch von kapitalsuchenden Start-ups berücksichtigt. Das heißt im Klartext: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen von der Prospekt-Pflicht befreit.

Gegenleistung: Die Geldgebenden erwarten einen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens oder Projekts

Höchstbetrag: in der Regel 2,5 Mio. Euro bei Anlagen ohne Prospekt; mehr als  2,5 Mio. Euro bei Anlagen mit Prospekt

Beitragshöhe für Geldgebende: in der Regel Mindestbetrag: 5 Euro, in der Regel aber 250 Euro; Höchstbetrag: 10.000 Euro für Privatpersonen, für Kapitalgesellschaften unbegrenzt

Sicherheiten: in der Regel nicht erforderlich

Vorgehensweise: Interessierte Geldgebende müssen sich bei einer spezialisierten Crowdinvesting-Plattform bewerben. Das Procedere unterscheidet sich von Plattform zu Plattform: Die einen arbeiten branchenunabhängig, andere setzen auf technologieorientierte, schnell wachsende und renditestarke Start-ups, wieder andere auf kleine gewerbliche Vorhaben. Einige Online-Plattformen bündeln die Beteiligungen, so dass die Projekte oder Start-ups nur einen einzigen Beteiligungsvertrag mit dem Betreiber der Online-Plattform abschließen. Gemeinsam ist allen, dass die Gründungs- oder Vorhabenskonzepte vorab von den Betreibern geprüft werden.

Risiken: Crowdinvesting ist eine Hochrisikokapitalanlage. Im Klartext: Investorinnen und Investoren können ihr gesamtes eingesetztes Geld verlieren, wenn das Unternehmen insolvent ist.

Praxistipps

Vor der Kampagne: Crowdinvesting wird in der Regel von Kapitalgesellschaften genutzt, nicht von Einzelunternehmern, GbRs oder anderen Gesellschaftsformen.

  • Crowdinvesting eignet sich nur bedingt für die Finanzierung von Projektideen. Es ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn die Ertrags- und Renditechancen plausibel dargestellt werden können.
  • In der Regel fordern Investorinnen und Investoren umfangreiche Informationen - zum Team, zum Geschäftsplan, zur Entwicklung des Unternehmenskapitals, zu vorhandenen Patenten oder andere Arten des geistigen Unternehmenseigentums. All diese Informationen wird auch eine Plattform intensiv prüfen, bevor es ein Projekt oder ein Unternehmen zur Finanzierung bereitstellt.

Nach der Kampagne: In der Regel sind Sie verpflichtet, nach dem Ende der Kampagne Ihren Kapitalgebenden regelmäßig über die Fortschritte des Projekts zu berichten. 

Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums

Crowdlending (Lending-Based Crowdfunding)

Lending-Plattformen bieten Darlehen für Selbständige oder auch für private Zwecke an. Genauer gesagt: Sie vermitteln diese Darlehen zwischen Kreditnehmenden und privaten Kreditgebenden.

Zweck: Crowdlending ist eine Alternative zu einem Bankkredit: vor allem für diejenigen, deren Kreditantrag bei einer Bank abgelehnt wurde.

Gegenleistung: Die Geldgebenden erwarten die Rückzahlung des Darlehens plus Zinsen.

Höchstbetrag: in der Regel je nach Plattform 25.000 - 250.000 Euro

Beitragshöhe für Geldgebende: in der Regel je nach Plattform 1.000 - 30.000 Euro bei Privatkrediten; 10.000 - 250.000 Euro bei Unternehmenskrediten

Sicherheiten: Bei Privatkrediten sind meist keine Sicherheiten erforderlich. Bei Unternehmenskrediten muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer eine private Bürgschaft über die Kreditsumme stellen (selbstschuldnerische Bürgschaft). Im Idealfall gibt die oder der geschäftsführende Gesellschafter/-in bei Kapitalgesellschaften die selbstschuldnerische Bürgschaft. Im Einzelfall wird die selbstschuldnerische Bürgschaft auch von mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ausgestellt.

Vorgehensweise: Kreditinteressierte wenden sich an eine der Crowdlending-Plattformen. Hier erfahren sie, zu welchem Zinssatz sie ein Darlehen erhalten können. Voraussetzung dafür ist die Bonität der anfragenden Kreditinteressenten.

Risiken: Beim Crowdlending werden zwar (anders als beim Privatkredit bei einer Bank) in der Regel keine Sicherheiten hinterlegt. Aber: Die Verträge sehen durch die Bürgschaft eine Haftung der Kreditnehmenden vor. Dennoch besteht bei dieser Form der Geldanlage für die Geldgebenden das Risiko, ihr Geld zu verlieren. 

Praxistipps 

Finanzierungsphase: Informieren Sie sich zunächst. Es gibt Crowdlending-Plattformen, die entweder Kredite an Privatpersonen oder an Unternehmen vermitteln. Je nachdem ist die Haftung für den Kredit unterschiedlich geregelt.

  • Die von Ihnen ausgewählte Plattform wird Ihre Bonität und/oder die Bonität Ihres Unternehmens anhand der von Ihnen eingereichten Informationen oder aus öffentlich verfügbaren Informationen (z.B. Schufa) prüfen. Es gelten ähnliche Offenlegungspflichten wie bei einer Bank. Bei der Kreditvergabe für Unternehmen erwarten die Plattformen in der Regel die letzten Jahresabschlüsse, Kennzahlen aus dem aktuellen Jahr sowie die Bonitätshistorie.
  • Kreditgebende können nun einen Teilbetrag der Kreditsumme erwerben. Bleiben Sie für sie während des gesamten Prozesses erreichbar, da sich Fragen ergeben könnten, die eine sehr schnelle Beantwortung erforderlich machen.

Nach der Kampagne: Sobald die Finanzierungsphase beendet ist, tritt die Plattform mit Ihnen in Verbindung. Nun unterschreiben Sie den Kreditvertrag und der Kreditmarktplatz überweist das Darlehen auf Ihr angegebenes Bankkonto.

  • In der Folge müssen Sie das Darlehen und die Zinsen in den mit der Plattform vereinbarten monatlichen Raten zurückzahlen.
  • Sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, bestätigt die Plattform das Ende des Kreditprojekts.

Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums

10 Tipps für eine Crowdfunding-Kampagne

Eine Crowdfunding-Kampagne beinhaltet alle Aktivitäten, um potenzielle Geldgebende anzusprechen und um finanzielle Unterstützung zu werben.

1.    Community schaffen

Erfahrungsgemäß kommen mindestens 30 Prozent einer Finanzierungssumme aus dem unmittelbaren privaten Umfeld der Initiatorin bzw. des Initiators. Daher sollten Sie möglichst frühzeitig mit dem Aufbau Ihrer Zielgruppen-Community beginnen.

2.    Kampagne vorbereiten

Für eine Crowdfunding-Kampagne müssen Sie ca. ein bis zwei Monate an Vorbereitungszeit einplanen. Sie sollten

  • in Frage kommende Plattformen recherchieren und sich über die von ihnen angebotenen Funktionen und Konditionen informieren;
  • sicherstellen, dass Sie die Regeln der Plattform verstehen und deren rechtlichen Anforderungen und erfüllen;
  • sich über laufende Kampagnen, finanzierbare Projekte und die Höhe der Einsätze in aktuellen Crowdfunding-Kampagnen informieren;
  • Kontakt zu in Frage kommenden Plattformen aufnehmen;
  • Ihr Projekt oder Ihre Gründungsidee dafür in drei Sätzen zusammenfassen können.

3.    Zeit und Budget einplanen

Unterschätzen Sie nicht den Aufwand für eine Crowdfunding-Kampagne nicht. Fragen Sie andere Crowdfunder nach ihren Erfahrungen.

Kalkulieren Sie die Kosten Ihrer Crowdfunding-Kampagne. Dazu gehören Ihre eigene Arbeitszeit, die Kosten für die Produktion von Gegenleistungen, Versandkosten, Steuern usw. Aufwand und Kosten für Vorbereitung und Kommunikation sind für Crowdinvesting sicher höher als für Reward-Based Crowdfunding. Kein Wunder: Beim Crowdinvesting geht es in der Regel auch um deutlich höhere Beträge.

4.    Projektseite einrichten

Neben der Projektseite auf Ihrer Plattform sollten Sie eine eigene ansprechende und informative Webseite haben, die über Ihr Projekt oder Ihr Produkt informiert. Über diese Webseite ist es auch möglich, schon frühzeitig über Ihr Produkt zu informieren. 

5.    Kommunikationsplan aufstellen

Es empfiehlt sich, einen eigenen Kommunikationsplan zu erstellen, der in ein Kampagnen-Drehbuch mündet. In diesem Drehbuch sollten Sie genau festlegen, zu welchem Zeitpunkt Updates auf Ihrer Webseite veröffentlicht werden. Berücksichtigen Sie für Ihre Kommunikationstätigkeiten auch Blogs oder soziale Medien. Sinnvoll ist außerdem, einen Presseverteiler zusammenzustellen und Kontakt zu Journalistinnen und Journalisten aufzunehmen. Eine Presseberichterstattung kann ein wichtiger Baustein Ihrer Crowdfunding-Kampagne sein. 

6. Projekt präsentieren

Entscheidend ist, dass Sie über alle verfügbaren Kommunikationskanäle überzeugend vermitteln, was Sie vorhaben. Nur so können Sie potenzielle Geldgebende dazu animieren, Sie dabei zu unterstützen.Sie sollten sich selbst und Ihr Team vorstellen, zum Ausdruck bringen, was Sie vorhaben und deutlich machen, wofür Sie die Mittel einzusetzen gedenken.

Eine Voraussetzung dafür, dass Ihre Präsentation gelingt, ist, dass Sie Ihr Projekt leicht verständlich erläutern. Texte sollten Ihre Community nicht mit Marketing-Blabla verschrecken. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Sachkenntnis, Ihre Fähigkeiten und Ihr Engagement für Ihr Projekt oder Ihr Unternehmen nicht zu übersehen sind. Fassen Sie sich kurz. Es empfiehlt sich, wichtige Informationen auch als Infografiken in den Kampagnentext zu integrieren.

Sie sollte außerdem „rüberbringen", dass Sie nicht um Geld betteln, sondern die Möglichkeit einer exklusiven, zeitlich beschränkten Mitwirkung anbieten. 

7. Zahlen bereitstellen

Vor allem beim Crowdinvesting sind Kapitalbedarfsplan, Umsatzprognose und Rentabilitätsvorschau wichtig . Aber auch beim Reward-Based Crowdfunding sollten Sie gegenüber der Crowd Ihre Einnahmen genau aufschlüsseln und vermitteln, wie Sie diese Einnahmen verwenden wollen. Hierzu eignet sich eine Infografik sehr gut. 

8. Video produzieren

Zeigen Sie, warum und wie sehr Sie sich für Ihr Vorhaben einsetzen. Erzählen Sie, was Sie motiviert, das Crowdfunding-Vorhaben in Angriff zu nehmen. Dafür sollten Sie ein kurzes Video von nicht mehr als zwei Minuten prodizieren (lassen). Es ist eines der wichtigsten Kommunikationsinstrumente einer Kampagne. 

9. Kampagne testen

Lassen Sie Ihre Präsentation im Freundeskreis und durch potenzielle Kundinnen und Kunden testen.

Bevor Sie in die heiße Finanzierungsphase gehen, sollten Sie sicher sein, dass Ihr Projekt verständlich dargestellt wird, begeisternd rüberkommt und Sie alle wichtigen Informationen anbieten. 

10. Stark starten

Ein starker Kampagnenauftakt ist entscheidend für den Erfolg beim Crowdfunding. Erfahrungsgemäß besteht bei Kampagnen, die bereits nach wenigen Tagen mehr als 20 Prozent der Kapital-Zielvorgabe erreichen, eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, dass das Kapital für das geplante Projekt zusammenkommt. Sie sollten dafür neben der laufenden Kommunikation auf Vorschläge und Anfragen der Crowd schnell reagieren.

Crowdfunding & Steuer

Die Einnahmen aus einem Crowdfunding (die von der Crowd zur Verfügung gestellte Kapitalsumme plus ggf. Erträge aus dann folgenden Verkäufen von Produkten oder Dienstleistungen) sind zumeist steuerpflichtig. Daher ist es wichtig, Steuern als Teil des Crowdfunding-Budgets einzuplanen. Lassen Sie sich vor Ihrer Crowdfunding-Kampagne steuerlich beraten.

Wer zahlt welche Steuer?

Einzelunternehmen

  • Reward-Based Crowdfunding: Sie müssen für Einnahmen, die sie mit Hilfe des Reward-Based Crowdfunding erzielt haben, Umsatzsteuer abführen und die Einnahmen außerdem im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung, ggf. sogar im Rahmen der Gewerbesteuer versteuern. Sie sind verpflichtet, für Gegenleistungen, die sie an die Geldgebenden verkaufen, Umsatzsteuer  in Rechnung stellen. Die ist im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt abzuführen.
  • Crowdinvesting oder Crowdlending: Auf Eigenkapital (durch Crowdinvesting) bzw. Darlehen (durch Crowdlending) wird keine Steuer erhoben. Für etwaige Zahlungen an die Geldgebenden (Zinsen, Dividenden) ist aber unter Umständen Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Reward-Based Crowdfunding: Die Gesellschaft muss für Einnahmen mit Hilfe des Reward-Based Crowdfunding Umsatzsteuer abführen. Für Gegenleistungen, die sie an die Geldgebenden verkauft, hat sie zudem Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, die im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt abzuführen ist. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter müssen die anteiligen Gewinne im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern.
  • Crowdinvesting oder Crowdlending: s.o.

 UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH

  • Reward-Based Crowdfunding: Die Gesellschaft muss für Einnahmen mit Hilfe des Reward-Based Crowdfunding Umsatzsteuer abführen. Für Gegenleistungen, die sie an die Geldgebenden verkauft, muss sie zudem Mehrwertsteuer in Rechnung stellen, die sie im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen muss. Für die Gesellschaft fallen zudem auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an.
  • Crowdinvesting oder Crowdlending: s.o.

Gemeinnütziger Verein

  • Donation-Based Crowdfunding: Wenn der Verein z. B. im Rahmen seines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs unternehmerisch tätig ist (Veranstaltungen, Bewirtungen, Lotterien usw.), ist er umsatzsteuerpflichtig (aber nur, wenn die Einnahmen daraus im Jahr mindestens 35.000 € betragen). In diesem Fall muss er auch für Einnahmen mit Hilfe des Donation-Based Crowdfunding Umsatzsteuer abführen. Seine Einnahmen sind dann außerdem körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.  

Ausnahmen von der Umsatzsteuer

Kleinunternehmen: Ein Kleinunternehmen, dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird und das im Jahr zuvor nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz gemacht hat, ist von der Erhebung der Umsatzsteuer befreit. Gleichzeitig muss es alle Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen und kann folglich auch keine Vorsteuer geltend machen. 

Kein/-e Unternehmer/-in: Unternehmerin oder Unternehmer im Sinne des Steuerrechts ist , wer dauerhaft zur Erzielung von Einnahmen tätig ist. Wer also Crowdfunding als Einnahmestrategie für die Herstellung und den Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung betreibt, gilt für das Finanzamt als Unternehmerin bzw. Unternehmer. Mit einer einmaligen Crowdfunding-Kampagne zur Finanzierung eines privaten Projektes wird man aber noch nicht zu Unternehmerin oder zum Unternehmer.

In Zusammenarbeit mit Dr. Petra Eckl, Rechtsanwältin,Steuerberaterin und Partnerin/Dominik Berka, Rechtsanwalt und Dipl.-Finanzwirt, GSK STOCKMANN + KOLLEGEN, Frankfurt am Main; Maik Czwalinna, Steuerberater, Berlin.

Crowdfunding & Recht

Es gibt eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten rund um das Thema Crowdfunding. Die jeweiligen Crowdfunding-Plattformen weisen darauf in ihren Informationen hin. Im Folgenden bieten wir Ihnen einige Hinweise zu zentralen rechtlichen Fragestellungen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. 

Widerrufsrecht

Für Anlegerinnen und Anleger gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Rücktrittsrecht

Beim Reward-Based Crowdfunding schließen Geldnehmende und Geldgebende über die Plattformen Kaufverträge ab. Gekauft bzw. verkauft wird die Gegenleistung der Geldnehmenden. Da die Kaufverträge online abgeschlossen werden, haben die Käuferinnen und Käufer wie bei allen anderen im Internet erworbenen Produkten ein Rücktrittsrecht. Das heißt: Die Geldgebenden können kann während der Kampagne ohne Angabe von Gründen von ihrem Kauf zurücktreten. Sie können auch nach der Kampagne ihr Geld zurückfordern, wenn die Gegenleistung nicht wie angekündigt erbracht worden ist.

Kleinanlegerschutzgesetz

Das Kleinanlegerschutzgesetz soll den Schutz vor allem von Kleinanlegern beim Crowdinvesting verbessern: durch eine höhere Transparenz bei der Geldanlage.

Prospektpflicht: Beim Crowdinvesting geht es häufig um partiarische oder Nachrangdarlehen. Mit partiarisch ist gemeint: Der Zinssatz ist abhängig vom Verkaufserlös des Unternehmens oder vom Erlös eines Projektes (zum Beispiel von den Ticketverkäufen eines Filmes). Mit Nachrangdarlehen ist gemeint: Im Falle einer Insolvenz stehen die Darlehensgebenden in der Reihe der Gläubiger ganz hinten (=Nachrang) und erhalten in der Regel kein Geld zurück. Diese Darlehen unterliegen grundsätzlich der Prospektpflicht. Die Erstellung eines Prospekts ist - gerade für junge bzw. kleine Unternehmen - sehr aufwändig und kostspielig. Das Kleinanlegerschutzgesetz berücksichtigt daher sowohl die Interessen von anlageinteressierten Verbraucherinnen und Verbrauchern als auch von kapitalsuchenden Start-ups berücksichtigt. Das heißt im Klartext: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Start-ups bzw. Unternehmen von der Prospekt-Pflicht befreit.

Ausnahmen von der Prospektpflicht: Davon ausgenommen sind Finanzierungen bis zu 2,5 Mio. Euro auf Projektebene, sofern

  • der Anlagebetrag maximal 1.000 Euro pro Anlegende und Projekt beträgt;
  • der Anlagebetrag maximal 10.000 Euro beträgt und der Anlegende jeweils (laut Selbstauskunft) ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 Euro haben oder
  • der Anlagebetrag maximal 10.000 Euro beträgt und (laut. Selbstauskunft) nicht größer ist als das Zweifache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens des Anlegers;
  • die Vermögensanlage eine Laufzeit von mindestens 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des erstmaligen Erwerbs hat;
  • die Anlage innerhalb von mindestens sechs Monaten gekündigt werden kann;
  • die Vermögensanlage keine Nachschusspflicht vorsieht;
  • die Crowd-Finanzierung über eine Internet-Dienstleistungsplattform angeboten wird, deren Betreiber eine Erlaubnispflicht nach nach § 34 f Abs. 1 S.1 Nr. 3 GewO für Finanzanlagenvermittler nachweisen können.

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB): In den genannten Fällen genügt es, wenn die Geldnehmenden ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (Umfang: 3 Seiten) erstellen und auf ihrer Plattform veröffentlichen. Es muss Daten über das Unternehmen, vor allem aber die wichtigsten Informationen zum Investmentprojekt aufführen. Anleger müssen das VIB gegenzeichnen. Hierfür genügt eine elektronische Bestätigung. 

Werbung: Werbung für Crowdinvesting ist in Printmedien, Onlinemagazinen und auch im Bereich von Social Media erlaubt, wenn sie mit dem folgenden Warnhinweis versehen ist: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum Verlust des eingesetzten Vermögens führen. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer ist das Risiko eines Verlustes". Bei Werbung in elektronischen Medien, die nur eine begrenzte Zahl von Zeichen zulassen, können die Warnhinweise in einem separaten verlinkten Dokument hinterlegt werden.

Quelle: BMWi 

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