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Mikrokredite

Oft reichen wenige Tausend Euro aus, um in die berufliche Selbständigkeit zu starten oder Anschaffungen in der Anfangsphase zu finanzieren. Banken und Sparkassen sind bei diesen geringen Kreditsummen allerdings nicht immer bereit, ein Förderdarlehen zu beantragen. Darum lehnen sie Anträge auf Bankkredite oder Förderdarlehen nicht selten ab.

Alternativ können Mikrokredite beantragt werden, die der Mikrokreditfonds Deutschland über so genannte Mikrofinanzierer (z.B. Gründerzeiten oder andere Beratungsorganisationen) anbietet.

Der Mikrokreditfonds Deutschland unterscheidet sich von anderen Existenzgründungsprogrammen vor allem durch die enge Verzahnung von Beratung und Finanzierung. Er wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die das BMWi bereitstellt, sowie der KfW Bankengruppe, der GLS Bank und Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds, die vom BMAS verwaltet werden, finanziert.

Ernsthaftigkeit, Kreditstufen, Krisenhilfe

Im Vordergrund stehen bei den Mikrokrediten die unternehmerische Persönlichkeit, die Ernsthaftigkeit und der "gute Wille" des Kreditnehmers. Auch geht es nicht ohne Sicherheiten, allerdings werden unter Umständen auch Gegenstände als Sicherheit akzeptiert, die vor allem einen ideellen und weniger einen finanziellen Wert haben.

Kredite werden in mehreren Stufen vergeben: immer an den Bedarf des Kreditnehmers und an seine Rückzahlungsfähigkeit angepasst. Bei eventuellen Krisen suchen Kleinkredit-Anbieter gemeinsam mit den Kreditnehmern nach Lösungen, um die Selbständigkeit fortzuführen.

fff - Family, friends and fools

Die Unterstützung durch Familie, Freunde und Bekannte spielt gerade bei kleinen Kreditsummen eine große Rolle. Um vor allem die emotionale Belastung für alle Beteiligten möglichst gering zu halten, sollten schriftliche Regelungen zu Höhe, Laufzeit und Rückzahlung der Privatdarlehen getroffen werden. Geklärt werde muss auch, was geschieht, wenn ein Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann. Sinnvoll ist es auch, den benötigten Betrag auf mehrere Schultern zu verteilen, um die Belastung für die einzelnen Gläubiger möglichst gering zu halten. Privatpersonen werden im Übrigen nicht selten auch als Bürgen herangezogen, um Darlehen bei Banken zu beantragen. Auch hier sollte ein schriftlicher Bürgschaftsvertrag, möglichst unter Zuhilfenahme eines Anwalts oder Notars, abgefasst werden.

Relativ neu ist in Deutschland das so genannte people-to-people-lending oder auch social-lending. Dabei geben Privatpersonen Kredite an Gründerinnen, Gründer und Kleinunternehmer. Der Unterschied zu den drei "fff" ist, dass sich Kreditgeber und Kreditnehmer in der Regel nicht kennen. Die Vermittlung findet über online-Plattformen statt.


Downloads

GründerZeiten Nr. 06: Existenzgründungsfinanzierung

Aktualisierte Ausgabe Mai 2011 PDF: 604,1 KB

GründerZeiten Nr. 27: Sicherheiten und Bürgschaften

Aktualisierte Ausgabe April 2009 PDF: 325,8 KB