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Brancheninformation

Vier Balletttänzerinnen. Quelle: Colourbox.com
© Colourbox.com

Im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Bundesregierung eine Serie von Branchenhearings durchgeführt. Die folgenden Aspekte sind im Wesentlichen dem "Branchenhearing Markt für darstellende Künste" entnommen:







  • Trend zu Selbständigkeit
    Der Arbeitsmarkt für Bühnenkünstlerinnen und -künstler teilt sich in drei Bereiche: in Spielstätten öffentlicher Trägerschaft, die Freie Szene, Film und Fernsehen. Noch sind Bühnenkünstlerinnen und Künstler überwiegend abhängig beschäftigt. Allerdings ist die Zahl der Selbständigen von 2003 bis 2008 permanent angewachsen.
  • Neue Märkte
    Die Bühnenkünstlerinnen und -künstler erobern zunehmend neue Märkte beispielsweise im Gesundheitsmarkt (z.B. in Kinderkliniken) und im Bildungsmarkt (z.B. an Schulen) oder in neuen künstlerischen Sparten wie Multimedia. 

Unterstützung durch die Bundesregierung

  • Fonds Darstellende Künste
    Der Fonds Darstellende Künste fördert Projekte aller Sparten der darstellenden Künste mit Mitteln der Kulturstiftung des Bundes (KSB). Der Fonds hat sich zum Ziel gesetzt, alle Arbeitsfelder und Sparten der darstellenden Künste des professionellen Freien Theaters und Freien Tanzes zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Weiterentwicklung einer vielgestaltigen Theater- und Tanzlandschaft in Deutschland zu leisten. Er finanziert bundesweit herausragende und qualitativ anspruchsvolle Einzelprojekte und Projektkonzeptionen, die sich vor allem mit gesellschaftlich relevanten Themen auseinandersetzen. 
  • Arbeitslosenversicherung von Künstlerinnen und Künstlern
    Schauspieler, Tänzer, Artisten und weitere wiederholt kurzzeitig Beschäftigte zahlen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Dies hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass auf Grund der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse die erforderlichen Anwartschaften für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes nicht erreicht wurden. Hier hat der Bundestag im Sommer 2009 auf Initiative der Bundesregierung die folgende Verbesserung beschlossen: Für kurzfristig Beschäftigte reicht jetzt eine kürzere Anwartschaftszeit aus (180 Beschäftigungstage in zwei Jahren), um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Kurze Anwartschaftszeit. 2009)