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Brancheninformation

Filmrolle. Quelle: Colourbox.com
© Colourbox.com

Im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Bundesregierung eine Serie von Branchenhearings durchgeführt. Die folgenden Aspekte sind im Wesentlichen dem "Branchenhearing Filmwirtschaft" entnommen:








  • Finanzierung
    Filme zu produzieren, ist kostspielig, insbesondere wenn es sich um große internationale Produktionen handelt. Für die Filmwirtschaft ist daher der Zugang zu Krediten und Bürgschaften, aber auch zu weiteren flankierenden Maßnahmen von großer Bedeutung. Filmfinanzierung speist sich daher fast überall auf Welt aus einem Mix von Eigenmitteln, dem Vorverkauf von Filmrechten und sogenannten "Soft-Money"-Quellen: Subventionen, Regionalförderungen, EU-Fördermitteln.
  • Internationalisierung
    Die deutschen Studiobeteiligungen an internationalen Produktionen haben sich in kurzer Zeit verdoppelt, wovon besonders die Produzenten und filmtechnischen Betriebe profitieren.
  • Digitalisierung
    Die Digitalisierung bietet große Chancen für die Filmwirtschaft. Das haben die Erfolge vor allem der 3-D-Filme aus dem vergangen Jahr deutlich gezeigt. In der digitalen Produktion und Projektion liegt die Zukunft des Kinofilms. Für die Kinos bedeutet es konkret den Umstieg von analoge auf digitale Vorführtechnik. Die Anschaffungskosten für das entsprechende technische Equipment sind aber enorm und gerade für finanziell schwächere Programmkinos sowie kleine Kinos, insbesondere solche im ländlichen Bereich, aus eigener Kraft kaum zu finanzieren.
  • Filmförderungsanstalt (FFA)
    Die Filmförderungsanstalt unterstützt die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft. Sie sorgt für eine optimale Verbreitung des deutschen Films im In- und im Ausland und koordiniert die Filmförderung des Bundes und der Länder. Die FFA finanziert sich aus Mitteln der Branche: über Filmabgaben der Filmtheaterbetreibern und Videoprogrammanbieter. Um eine nachhaltige Finanzierung des Kinofilms in Deutschland zu gewährleisten, ist eine Novellierung des Filmfördergesetzes (FFG) geplant.
  • Arbeitszeitflexibilisierung
    Dem Produktionsalltag im Filmgeschäft (unregelmäßige Arbeitszeiten, überdurchschnittliche Arbeitswochenstunden) und den daraus resultierenden speziellen Herausforderungen haben Filmschaffende und Produzenten in einem eigenen Tarifvertrag der Film- und Fernsehschaffenden Rechnung getragen (z.B. durch die Einführung von Zeitkonten). Der aktuelle Tarifvertrag ist bis Ende 2011 gültig.

Unterstützung durch die Bundesregierung

  • Deutscher Filmförderfonds (DFFF)
    Zur Förderpolitik des Bundes für die Filmwirtschaft gehören die eher kulturell ausgerichtete Filmförderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und der Deutsche Filmförderfonds (DFFF). Er unterstützt die Produktion kommerzieller und exportfähiger Filme. Im Zeitraum 2007 bis Ende 2009 hat der DFFF 302 Filme mit über 178 Millionen Euro gefördert. Damit konnten allein in Deutschland Investitionen von fast 1,1 Milliarden Euro  ausgelöst werden.
  • Bessere Vermarktung
    Mit bislang 14 Millionen Nutzern, davon 30% aus dem Ausland, hat sich filmportal.de als die zentrale Online-Plattform für umfassende Informationen zum deutschen Film etabliert. Betrieben wird das Portal vom Deutschen Filminstitut - DIF e. V. Die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft fördert den Ausbau der technischen Infrastruktur von filmportal.de. Der Ausbau soll zu einer noch besseren Vernetzung der Akteure der Film- und Medienwirtschaft beitragen und die Spielräume für eine kommerzielle Verwertung und Vermarktung sowie der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Kooperationsformen erweitern.
  • Arbeitslosenversicherung von Filmschaffenden
    Schauspieler, Kameraleute und weitere wiederholt kurzzeitig Beschäftigte gelten als sogenannte unständig Beschäftigte und zahlen Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Dies hatte in der Vergangenheit zur Folge, dass auf Grund der kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisse die erforderlichen Anwartschaften für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes nicht erreicht wurden. Hier hat der Bundestag im Sommer 2009 eine erhebliche Verbesserung beschlossen: Für kurzfristig Beschäftigte reicht jetzt eine kürzere Anwartschaftszeit aus (180 Beschäftigungstage in zwei Jahren), um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Kurze Anwartschaftszeit. 2009)