Brancheninformation
© Colourbox.com
Im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft hat die Bundesregierung eine Serie von Branchenhearings durchgeführt. Die folgenden Aspekte sind im Wesentlichen dem "Branchenhearing Kunstmarkt" entnommen:
- Quereinsteiger in "kunstfernen" Branchen
Im eigentlichen Kunst- und Kulturbetrieb arbeiten nur zwei Prozent der Absolventen von Kunsthochschulen. Der weitaus überwiegende Teil bildender Künstlerinnen und Künstler arbeitet als Quereinsteiger in Branchen außerhalb des Kunstmarkts sei es in der Industrie oder im Sozialbereich. - Nachholbedarf in Sachen Ökonomie
Nur selten vermitteln Kunsthochschulen ihren Studierenden praxisbezogenes ökonomisches Know-how. Dabei zeigt die Erfahrung, dass die Absolventinnen und Absolventen für ein erfolgreiches Arbeitsleben sowohl unternehmerische Kompetenzen als auch ökonomisches Hintergrundwissen benötigen. - Digitalisierung, Internationalisierung, Globalisierung
Der Kunsthandel (Galerien, Kunsthandlungen und Auktionen) ist international. Internet und Digitalisierung eröffnen neue Vertriebswege und sorgen für Markttransparenz: Angebote und Verkaufspreise sind rund um die Uhr jedermann zugänglich. Im Zeitraum 2003 bis 2008 hat sich der globale Kunstmarkt allein im Auktionsbereich mehr als verdreifacht. Dabei ist insbesondere der Markt für zeitgenössische Kunst enorm gestiegen. Insbesondere Kunden aus China, Indien und Russland sorgen für eine steigende Nachfrage. Erfreulich ist: Viele international ausgerichtete Spitzengalerien haben ihren Sitz in Deutschland. - EU-weites Folgerecht
Das Folgerecht ermöglicht Kunstschaffenden, am Weiterverkauf ihrer Werke beteiligt zu werden. Um Wettbewerbsnachteile für Kunstschaffende oder die Abwanderung von Kunsthändlern in "folgerechtsfreie" Länder zu vermeiden, gilt das Folgerecht seit 2006 EU-weit. Die Harmonisierung geht allerdings nicht allen Akteuren auf dem Markt weit genug, da die entsprechende EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten einigen Spielraum für ihre nationale Umsetzung gibt. Das Folgerecht ist in Deutschland im Urheberrechtsgesetz (UrhG § 26) geregelt.
Unterstützung durch die Bundesregierung
- Kunst und öffentliche Aufträge
Die öffentliche Hand steht mit ihren Bauwerken in besonderer Weise im Blickfeld der Öffentlichkeit. Insofern kommt ihr eine baukulturelle Verantwortung und Vorbildfunktion zu. Der Bund hat sich daher verpflichtet, einen Teil der Baukosten öffentlicher Bauten für Kunstwerke zu verwenden. Kunst am Bau berücksichtigt dabei alle Möglichkeiten der bildenden Kunst. Das auf Bundesebene federführende Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) lässt sich von einem künstlerischen Sachverständigenkreis beraten. Auch einige Städte haben diese Verpflichtung auf kommunaler Ebene übernommen. - Bundeskunstsammlung
Seit 1970 sammelt der Bund Kunst. In den Jahren ist eine umfangreiche Sammlung zur Kunst entstanden, die das künstlerische Schaffen und damit die Entwicklung der zeitgenössischen Kunst in der Bundesrepublik dokumentiert. Für Ankäufe verfügt der Bund über einen eigenen Etat. Die Bundeskunstsammlung ist keine Museumssammlung. Die Werke werden an öffentliche Institutionen, Ministerien, Botschaften, aber auch an Museen, ausgeliehen. - Stiftung Kunstfonds
Zweck und Aufgabe der Stiftung Kunstfonds ist die Förderung der zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland. Die Stiftung Kunstfonds ist eine unabhängige, bundesweit agierende Fördereinrichtung, deren Gremien mehrheitlich aus bildenden Künstlerinnen und Künstlern bestehen. Sie wird gefördert von der Kulturstiftung des Bundes und der VG Bild-Kunst. - Messeförderung
Die Messeförderung ist ein wichtiges Instrument zur Förderung des Kunstmarkts, insbesondere zur Förderung junger Talente. Seit Jahren engagieren sich hier Bund (BKM) und Verband (BVDG - Bundesverband Deutscher Galerien und Editionen e.V.) gemeinsam: Beispielsweise durch die Förderung der "New Positions" auf der Art Cologne. Hier können sich junge Künstlerinnen und Künstler kostenlos in den "Kojen" ihrer Galerien präsentieren. - Auslandstudienaufenthalte für Künstlerinnen und Künstler
Der Bund (BKM) bietet hochbegabten deutschen Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, sich durch längere Studienaufenthalte im Ausland weiterzuentwickeln. Gefördert werden Studienaufenthalte in verschiedenen Einrichtungen, wie der Villa Massimo in Rom, der Villa Romana in Florenz, dem Deutschen Studienzentrum in Venedig sowie der Villa Aurora in Los Angeles.