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14.11.2011

Urheberrecht

Leistungen von Künstlern und Kreativen schützen

Wer bietet Information, Beratung und Hilfe?

Das Bundesministerium der Justiz ist innerhalb der Bundesregierung federführend für das Urheberrecht zuständig. Es informiert auf seiner Internetseite über urheberrechtliche Fragen, insbesondere über Urheberrechtsreformen und rechtspolitische Vorhaben auf diesem Gebiet. Künstler und Kreative können sich aber auch bei urheberrechtlichen Fragen und Problemen an ihren Berufsverband wenden.

Wenn dieser nicht weiterhelfen kann, hilft die Beratung durch einen Fachanwalt weiter. Ob sich diese allerdings lohnt, hängt davon ab, wie viel Geld im Spiel ist. Für einen freien Journalisten, der einen Artikel für 300 Euro an eine Zeitung verkaufen möchte, rentiert sich eine anwaltliche Beratung allein für diesen Artikel kaum. Wenn er jeden Tag einen solchen Artikel verkauft, schon eher. Und für einen Regisseur, der einen Kinofilm dreht und wissen will, ob seine Urheberrechte mit 100.000 Euro tatsächlich abgegolten sind, auf jeden Fall. 

 

Mit freundlicher Unterstützung von:

  • Dr. Matthias Lausen, Institut für Urheber- und Medienrecht in München
  • Bundesministerium der Justiz (BMJ)