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Upload-Plattformen können bei Urheberrechtsverstößen ihrer Nutzerinnen und Nutzer als Täter haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Juni 2022 entschieden.

Der BGH revidiert damit seine Rechtsprechung, bei der er bisher lediglich von einer Störerhaftung ausgegangen war. Der Karlsruher Gerichtshof folgt bei seinen Urteilen in sieben Fällen einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2021.