Darstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft

© AdobeStock/roffimages

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2023 beschlossen. Kleine und mittlere Unternehmen können auf dieser Grundlage im Jahr 2023 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von fast 10 Mrd. Euro erhalten.

Durch die Neuausrichtung der Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung von ERP-Sondervermögen und KfW zu Beginn des Jahres 2022 werden kleine und mittlere Unternehmen unabhängig vom Alter, d. h. nicht nur Gründungen, finanziert. Damit profitiert eine sehr viel breitere Zielgruppe von Unternehmen von den ERP-Förderkrediten, welche von der KfW angeboten werden.

Eine funktionierende Versorgung des deutschen Mittelstands mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen Chancen nutzen, Investitionen zukunftsorientiert anzugehen und damit auch die Transformation hin zu einer nachhaltigen, digitalen Wirtschaft aktiv zu gestalten.

Die Förderschwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierung, mit besonders günstigen Konditionen für strukturschwache Regionen, Innovationsfinanzierung einschließlich Digitalisierung, Exportfinanzierung und der Bereitstellung von Beteiligungskapital.