Darstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft

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Der Deutsche Bundestag hat zwei gesetzliche Neuregelungen verabschiedet, die Künstlerinnen und Kreative künftig besser absichern. Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Künstlerinnen und Künstler, die überwiegend in Kurzzeitverträgen beschäftigt sind, dauerhaft einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld I.

Insbesondere Schauspielerinnen und Schauspieler und andere Kreative, die vor allem projektbezogen und nur für kurze Zeitperioden beschäftigt sind, werden davon profitieren. Außerdem werden die Zuverdienstmöglichkeiten für Kunstschaffende und Publizisten, die auch einer nicht-künstlerischen Tätigkeit nachgehen, erweitert.