Software-/Games-Industrie neu

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Der game - Verband der deutschen Games-Branche hat mit der VHG - Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH eine Verwertungsgesellschaft gegründet, mit der zukünftig Games-Unternehmen die Privatkopievergütung geltend machen können.

Privatkopien entstehen bei vielen verschiedenen in der Games-Kultur typischen Handlungen wie der Aufzeichnung des Spielgeschehens oder beim Erstellen von Screenshots. Diese Form der Privatkopie ist nach dem Urheberrecht gesetzlich erlaubt. Die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material wird über die Privatkopievergütung kompensiert. Über Verwertungsgesellschaften wird diese Nutzungsvergütung dann ausgeschüttet.

Bisher haben Games-Unternehmen hiervon keinen Gebrauch gemacht, sodass die der Games-Branche zustehenden und bereits eingenommenen Mittel aus der Privatkopievergütung unter den Verwertungsgesellschaften der anderen Medienbereiche aufgeteilt wurden. Durch die Gründung der VHG können Games-Hersteller in Deutschland künftig ihren gesetzlichen Anteil bekommen. Für Spielerinnen und Spieler ändert sich nichts.