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Das Bundeswirtschaftsministerium erweitert seine Innovationsförderung. Die Richtlinie zur Pilotförderung „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde gestern im Bundeanzeiger veröffentlicht.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hierzu: „Wir erweitern unsere Innovationsförderung und fördern nun explizit auch nichttechnische Innovationen, wie neue digitale Geschäftsmodelle. Wir wollen so mehr junge, kleine und mittelständische Unternehmen erreichen, denn es gibt viele kluge unternehmerische Ideen, die unsere Wirtschaft voranbringen, sei es in der Kultur-und Kreativwirtschaft, von Freiberuflern oder von kleinen Dienstleistungsunternehmen.“
Die neue Pilotförderung ist Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der neuen Förderrichtlinie unter anderem innovative Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen. Konkret erfasst werden von der neuen Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung. Der Programmstart soll im Herbst erfolgen. Es stehen 25 Millionen Euro über 4 Jahre zur Verfügung.
Durch die besonderen Eigenschaften der adressierten nichttechnischen Innovationen ist auch ein neuer administrativer Fokus nötig: Statt wie in vielen Bereichen der Technologieförderung besonders auf naturwissenschaftlich ausgebildete Gutachter zu setzen, sollen Förderentscheidungen beim IGP u.a. auf Pitches und Juryurteilen basieren.
Ein erster Förderaufruf soll noch in diesem Jahr gestartet werden und digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen adressieren. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang.
Die einzelnen Ausschreibungen werden gesondert veröffentlicht. Sie ergänzen die grundlegende Richtlinie zum IGP, die am 27. Juni 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.