Die öffentlichen Förderdarlehen des Bundes werden durch die Förderbank des Bundes, die KfW, ausgereicht. Um ein KfW-Förderdarlehen zu beantragen gelten im Prinzip dieselben Regeln wie für einen Bankkredit. Eine Ausnahme gibt es in puncto Sicherheiten.

Einige Förderdarlehen sind mit einer so genannten Haftungsfreistellung ausgestattet. Das heißt, Sie müssen nur für einen Teil der Kreditsumme Sicherheiten zur Verfügung stellen. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind außerdem - je nach Darlehen - günstige Zinsen, lange Laufzeiten und eine rückzahlungsfreie Zeit, bis Sie mit der Tilgung beginnen. Beantragen müssen Sie die KfW-Förderdarlehen allerdings immer bei einer Bank oder Sparkasse oder Genossenschaftsbank.

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld:
    für Unternehmen und freiberuflich Selbständige innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
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  • ERP-Kapital für Gründung:
    verschafft Unternehmen und freiberuflich Selbständige mehr Eigenkapital bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren
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  • ERP-Förderkredit KMU
    für kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Selbständige
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  • KfW-Förderkredit großer Mittelstand
    für große Unternehmen und Unternehmensnachfolgen
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Auch die Bundesländer bieten eigene Förderkredite und Zuschüsse für Unternehmensgründungen und bestehende Unternehmen an. Sie können in der Regel mit den KfW- Förderkrediten kombiniert werden.