Die öffentlichen Förderdarlehen des Bundes können - zusammengefasst - dazu genutzt werden, um das erforderliche Kapital für Investitionen und Betriebsmitteln aufzubringen. Sie werden durch die Förderbank des Bundes, die KfW, ausgereicht. Um ein KfW-Förderdarlehen zu beantragen gelten im Prinzip dieselben Regeln wie für einen Bankkredit. Eine Ausnahme gibt es in puncto Sicherheiten.
Einige Förderdarlehen sind mit einer so genannten Haftungsfreistellung ausgestattet. Das heißt, Sie müssen nur für einen Teil der Kreditsumme Sicherheiten zur Verfügung stellen. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind außerdem - je nach Darlehen - günstige Zinsen, lange Laufzeiten und eine rückzahlungsfreie Zeit, bis Sie mit der Tilgung beginnen. Beantragen müssen Sie die KfW-Förderdarlehen allerdings immer bei einer Bank oder Sparkasse oder Genossenschaftsbank.
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KfW - Förderung für nicht-technische Innovationen: Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
für marktorientierte Innovationsprojekte und Innovationsnetzwerke. In deren Mittelpunkt sollen innovative Geschäftsideen oder Pionierlösungen stehen, die auf neuartige Dienstleistungen abzielen, neue Prozesse und Organisationsweisen entwickeln oder innovative Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle umsetzen.
www.bmwk.de
Auch die Bundesländer bieten eigene Förderkredite und Zuschüsse für Unternehmensgründungen und bestehende Unternehmen an. Sie können in der Regel mit den KfW- Förderkrediten kombiniert werden.