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Steuern und Finanzamt

Einleitung

Das Thema „Steuern" gehört nicht gerade zu den Lieblingsthemen von Selbständigen. Die steuerlichen Basics sind aber gar nicht so schwer zu verstehen. So sollten Sie zum Beispiel wissen, welche Steuern Sie zahlen müssen, was die Kleinunternehmerreglung bedeutet und welche Pflichten Sie gegenüber dem Finanzamt haben. Für alle weiteren steuerlichen Fragen sollten Sie auf jeden Fall - bevor Sie sich selbständig machen - eine Steuerberaterung hinzuziehen.


Diese Steuerarten sollten Sie kennen:

  • Umsatz- bzw. Vorsteuer und die dazu gehörige Kleinunternehmerregelung
  • Einkommensteuer
  • Gewerbesteuer (nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler)
  • Körperschaftsteuer (nur wenn Sie eine Kapitalgesellschaft wie GmbH, UG, AG gründen)
  • Lohnsteuer (nur wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen oder Geschäftsführer/-in einer Kapitalgesellschaft sind)

Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Als freiberufliche/-r oder gewerblicher/-r Gründerin oder Gründer müssen Sie Ihrem Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme Ihrer Tätigkeit den ausgefüllten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auf elektronischem Wege übermitteln. Den Fragebogen finden Sie im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ (geben Sie in der Suchfunktion „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ein).

Wozu gibt es diesen Fragebogen?
Das Finanzamt benötigt Ihre Angaben, um Sie steuerlich "einzuordnen". Beispielsweise berechnet es auf Grundlage Ihres voraussichtlichen Gewinns die Vorauszahlungen für die Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag und nennt Ihnen die Fälligkeitstermine. Die Vorauszahlungen können Sie auf Antrag beim Finanzamt Ihrer tatsächlichen Gewinnentwicklung anpassen lassen. 

Nach der Bearbeitung Ihres Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" teilt Ihnen das Finanzamt Ihre Steuernummer für die Einkommensteuer mit. Falls Sie sich nicht für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben (bei der Sie keine Umsatzsteuer abführen), wird auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) vergeben. Die Einkommensteuernummer sowie die USt-ID müssen Sie auf Ihren Briefen, Rechnungen und im Impressum Ihrer Webseite angeben.

Umsatz und Gewinn

In dem Fragebogen müssen Sie auch Angaben zu Ihren voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Preisfrage: Kennen Sie den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn? Falls nicht, hier ist die Antwort:

Umsatz (= Summe aller Erträge, die Sie über den Verkauf Ihrer Produkte und Leistungen erzielen) minus alle anfallenden Kosten = Gewinn oder Verlust

Versuchen Sie, Ihre Umsatz- und Gewinnerwartungen realistisch einzuschätzen. Kalkulieren Sie dabei nicht zu knapp, um größere Steuernachzahlungen im Folgejahr zu vermeiden. Ändern sich Ihre Planungen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit, sollten Sie dies auch Ihrem Finanzamt mitteilen.

Steuersprung

Da in der Startphase der Gewinn eher gering ist oder womöglich sogar ein Minus in der Kasse ist, fallen bei den meisten selbständigen Kreativen kaum oder keine Einkommen- oder Gewerbesteuer an. Wenn die Gewinne dann steigen - erfahrungsgemäß im dritten oder vierten Jahr -, werden Einkommensteuer und womöglich Gewerbesteuerzahlungen fällig. Achtung: Die zu zahlenden Steuerbeträge sind dann im Vergleich zu vorher oft wesentlich höher.

Beratung

Ziehen Sie eine Steuerberatung hinzu, bevor Sie sich selbständig machen. Sie hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden und nimmt Ihnen die steuerliche Arbeit ab. Lassen Sie sich am besten eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater empfehlen und achten Sie darauf, dass die „Chemie" zwischen Ihnen stimmt. 
Übrigens: Auch das Finanzamt hilft bei der Klärung steuerlicher Fragen. Es kann allerdings keine tiefgehende individuelle Beratung vergleichbar zu einer Steuerberatung leisten. Für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft muss außerdem eine Bearbeitungsgebühr entrichtet werden.

Weiterführende Informationen