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Zahlungsprobleme und Krisen

Einleitung

Finanzielle Engpässe können schnell entstehen, wenn Ihre Auftraggeberin oder Ihr Auftraggeber die Rechnung nicht bezahlen, unerwartete Ausgaben auf Sie zukommen oder Ihnen der Überblick über anstehende Einnahmen und Ausgaben fehlt. Oder sie können aus heiterem Himmel auftreten, wenn – wie in der Corona-Pandemie – Kreativschaffende ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können.

Die Folge ist: Fällige Rechnungen für Material, Versicherungen, Steuern oder Miete können nicht oder nur zum Teil bezahlt werden. Ihre berufliche Selbständigkeit bzw. Ihr Unternehmen ist gefährdet. Wichtig ist dann, mit dem verfügbaren finanziellen Mitteln über die Runden zu kommen, die finanziellen Belastungen zu reduzieren und alternative Geldquellen nutzen.

Kassensturz

Wie viele „flüssige" Mittel haben Sie in der nächsten Zeit zur Verfügung, um bestimmte Ausgaben zu tätigen? Wie weit ist der Dispositionskredit ausgeschöpft? Ist noch „Luft" drin? Gibt es im privaten Bereich Mittel, die Sie einsetzen können, um die finanzielle Notlage zu beheben. Stellen Sie fest, wann Sie mit der Bezahlung Ihrer Forderungen rechnen können. Wie hoch sind die Außenstände? Und bis wann wiederum müssen Sie spätestens Ihre Rechnungen bezahlen?

Prioritätenliste der Verbindlichkeiten

Erstellen Sie eine Prioritätenliste. Welche Verbindlichkeiten müssen Sie möglichst zeitnah bezahlen? Welche Zahlungen sind für das unmittelbare Überleben des Unternehmens wichtig? Was passiert, wenn Sie diese Rechnungen nicht begleichen? Die wichtigsten Gläubiger, um die Sie sich kümmern müssen, sind das Finanzamt, die Sozialversicherungsträger - wenn Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben - und der Vermieter.

Mit Gläubigern sprechen

Um ausstehende Zahlungen zu stunden (oder ggf. für einen Vergleich) sollten Sie offen mit Ihren Gläubigern über Ihre Lage sprechen. Erläutern Sie ihnen die Ursache der aktuellen Krise und machen Sie am besten durch eine Liquiditätsplanung deutlich, wann und wie sich Ihre Lage bessern wird. Wichtig ist, dass Sie für Ihre Gläubiger erreichbar bleiben und nicht etwa untertauchen, um auf diese Weise die Lage zu verschleiern. Sie sollten vielmehr umgekehrt aktiv werden und Ihre Gläubiger anrufen. Das gilt übrigens auch für Ihre Bank, oder Sparkasse. Ein offenes Gespräch stärkt das Vertrauen.

Lassen Sie sich Ihre Verbindlichkeiten bei Bank oder Sparkasse, Krankenkasse und Finanzamt ggf. stunden. Denken Sie auch daran, Ihre Vorauszahlungen an das Finanzamt herabsetzen zu lassen.

Ausgaben reduzieren

Wenn die betrieblichen Einnahmen eingebrochen oder sogar weggefallen sind, müssen auch die Kosten und Ausgaben soweit wie möglich verringert werden. Die größten Kostenpositionen sind Ausgaben für Personal und Miete. In einer Krisensituation sollte man bei der Vermieterin oder dem Vermieter um eine Reduzierung oder Stundung der Miete für einen bestimmten Zeitraum bitten.

Kredite und Zuschüsse beantragen

Kontokorrent

Kurze, vorübergehende finanzielle Engpässe („Liquiditätsschwierigkeiten") können Sie in der Regel über einen Kontokorrent-Kredit Ihrer Bank oder Sparkasse überbrücken.

Hilfen von Bund und Ländern

Bund und Länder bieten Selbständigen und Unternehmen Kredite und Bürgschaften an, um finanzielle Durststrecken zu überstehen. Eine Übersicht bietet die Förderdatenbank Bund, Länder und EU.

Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Viele Unternehmen und freiberufliche Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft sind von der Ausweitung des Coronavirus betroffen: Kultur-Konsumentinnen und -Konsumenten bleiben zuhause, Veranstaltungen werden abgesagt, Theater geschlossen. Dies führt bei Kreativakteuren zu unvorhersehbaren Arbeitsausfällen und Liquiditätsschwierigkeiten. Darum bieten Bund, Länder, Verbände und Institutionen besondere Hilfen an.

Beratungsangebote nutzen

Bei bedrohlichen Liquiditätsproblemen sollten man auf jeden Fall eine Beratung z. B. durch die Beratungsstellen für Kultur- und Kreativschaffende in den Bundesländern, Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern in Anspruch nehmen. Möglicherweise kommt auch eine Schuldnerberatungsstelle in Frage. Eine Adresse in der Nähe finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.

Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows" bietet Zuschüsse zu den Beratungskosten an. Es richtet sich u.a. explizit an Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter. Eine Beantragung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Insolvenz anmelden?

Es gibt Unternehmen, die verpflichtet sind, beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren zu stellen, wenn sie ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können. Dies betrifft z. B. die GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder Partnerschaftsgesellschaften.

Solo-Selbständige müssen keinen Insolvenzantrag stellen. Sie können es aber, wenn sie sich davon versprechen, ihre Schulden besser in den Griff zu bekommen. Dasselbe gilt auch für Einzelunternehmen, Gesellschafterinnen oder Gesellschafter einer Personengesellschaft, die persönlich für entstandene Verbindlichkeiten haften. Das kommt für sie auch dann in Betracht, wenn sie schon nicht mehr in den jeweiligen Unternehmen aktiv sind.

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