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03.01.2023 -

„Selbst erfolgreiche Künstlerinnen und Künstler haben im Alter nicht immer ausreichend Geld zur Verfügung.“ Interview mit Cilgia Gadola, Bundesverband Freie Darstellende Künste

Einleitung

Cilgia Gadola

Cilgia Gadola

© Jörg Metzner

Wie steht es um die soziale Absicherung von Berufstätigen in den darstellenden Künsten? Dieser Frage geht der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BDFK) gemeinsam mit dem Institut für Interdisziplinäre Arbeitswissenschaft der Leibniz Universität Hannover und anderen Partnern nach. In der Studie „in search of fair systems“, die im Rahmen des Forschungsprojektes „Systemcheck“ herausgebracht wurde, haben sie sowohl das Sozialversicherungssystem in Deutschland als auch in Belgien, Dänemark, Frankreich, Österreich und Portugal ins Visier genommen. Über die Ergebnisse haben wir mit Cilgia Gadola, Leiterin des Forschungsprojekts beim BFDK gesprochen.

Frau Gadola, der Titel der BFDK-Studie lautet „in search of fair systems“. Sind Sie bei der Suche nach einem fairen Sozialsystem für Künstlerinnen und Künstler fündig geworden?

Gadola: Ja. Wir haben in anderen Ländern Wege der Absicherung für Erwerbstätige in den darstellenden Künsten entdeckt, die besser an deren verschiedenen Arbeitsrealitäten angepasst sind. Das ist in Deutschland momentan noch nicht der Fall – zumindest nicht in allen Bereichen.

Immerhin gibt es in Deutschland die Künstlersozialkasse. Woran hakt es denn?

Gadola: Die Künstlersozialkasse bzw. Künstlersozialversicherung ist ein tolles System, das wir nicht missen möchten. Selbständige Künstlerinnen und Künstler sind als Mitglieder der KSK ähnlich abgesichert wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und müssen nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge – etwa für die Kranken- und Rentenversicherung – aus eigener Tasche zahlen. Die andere Hälfte übernimmt die KSK. Mit diesem System ist Deutschland zurecht ein Vorbild für andere Länder. Hinzu kommt, dass ab dem 1. Januar 2023 KSK-Versicherte keine Höchstgrenzen mehr bei Einkommen aus nicht-künstlerischeren selbständigen Tätigkeiten berücksichtigen müssen. Entscheidend für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird sein, welche der selbständigen Tätigkeiten wirtschaftlich mehr ins Gewicht fällt.  Dies ist ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit. 

Dennoch gibt es noch Verbesserungsbedarf. So sind Versicherte in der KSK durchaus nicht vollumfänglich sozial abgesichert. Die Künstlersozialversicherung sieht zum Beispiel keine Arbeitslosenversicherung vor, mit der Künstlerinnen und Künstler erwerbslose Phasen überbrücken können.  

Darüber hinaus sind viele Berufstätige in den darstellenden Künsten nicht zur Künstlersozialkasse zugelassen, weil sie bestimmte Kriterien nicht erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Produktionsleiterinnen und -leiter, die für finanzielle und organisatorische Aufgaben sowie für Anträge und oft auch für dramaturgische Beratung zuständig sind. Auch wenn es sich hierbei nicht um originär oder ausschließlich künstlerische Tätigkeiten handelt, gelten für sie dieselben Arbeitsbedingungen wie für Künstlerinnen und Künstler: Sie arbeiten projektbasiert und zu ähnlich geringen Honoraren, die sich aus öffentlichen Fördergeldern speisen. Trotzdem müssen Produktionsleiterinnen und -leiter ihre Sozialversicherungsbeiträge komplett selbst zahlen.

Und wie sieht es in anderen Ländern aus?

Gadola: Anhand der vergleichenden Untersuchung von Sozialversicherungssystemen in anderen Ländern wollten wir herausfinden, ob es Good-Practice-Beispiele für die soziale Absicherung von Erwerbstätigen in den darstellenden Künsten gibt. Auch wenn die Systeme nicht eins zu eins auf Deutschland übertragbar sind, haben wir einige spannende Ansätze gefunden.

In Belgien gibt es zum Beispiel den sogenannten „Kunstenaarsstatuut“. Darüber werden selbstständige Künstlerinnen und Künstler nahezu genauso behandelt, wie angestellte Arbeitnehmende. Sie haben unter anderem Zugang zur Arbeitslosenversicherung. Besonders ist hierbei, dass selbst beim Bezug von Arbeitslosengeld eine künstlerische Tätigkeit möglich ist. Die Einnahmen werden dann einfach von den Ersatzleistungen abgezogen. Darüber hinaus gilt das „Kunstenaarsstatuut“ nicht nur für Personen, die als Künstlerinnen und Künstler tätig sind, sondern für jede künstlerische, technisch-künstlerische oder unterstützende Arbeit im künstlerischen Bereich.

In Portugal wurde der „Estatuto dos Profissionais da Área da Cultura“ (Statut der Kulturschaffenden) eingeführt, der Kunstschaffenden den Zugang zur bereits bestehenden Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erleichtert. Er soll in erster Linie dafür sorgen, Einkommenslücken, zum Beispiel zwischen zwei Projekten, aufzufangen. Um sich zu versichern, ist lediglich eine Registrierung als Erwerbstätiger im künstlerischen Bereich - das kann auch den Bereich Technik oder Kulturwissenschaft sein -notwendig.

Ich finde, das sind beides sehr interessante Beispiele, weil sie anerkennen, dass auch zum Beispiel Produktionsleiterinnen und Produktionsleiter unter denselben prekären Bedingungen arbeiten wie Künstlerinnen und Künstler. Sie ermöglichen damit auch nicht-künstlerischen Berufsgruppen eine bessere soziale Absicherung. Weitere Beispiele sind in der Studie „in search of fair systems“ aufgeführt.

Aber in Deutschland gibt es doch auch eine Arbeitslosenversicherung für Selbständige.

Gadola: Die momentane Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist für viele Künstlerinnen und Künstler, aber auch für viele andere Selbstständige nicht geeignet, weil vorausgesetzt wird, dass man schon einmal sozialversicherungspflichtig angestellt war. Das ist die Zugangsvoraussetzung. Der Großteil der Künstlerinnen und Künstler war aber nie angestellt, sondern hat schon immer selbstständig gearbeitet und möchte das auch so fortführen. Daher verbessert sich für diese Gruppe leider nichts, auch nicht jetzt, wo die Dauer der erforderlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf sechs Monate gekürzt wurde. Für hybride Erwerbstätige, die zwischen kurzfristigen Beschäftigungen und selbstständiger Tätigkeit wechseln und Selbstständigen, die in der Vergangenheit angestellt waren, ist das jedoch eine sehr gute Veränderung.

Insgesamt muss man einfach sehen, dass bei vielen Erwerbstätigen in den darstellenden Künsten – und natürlich auch bei anderen Selbstständigen – die Auftragslage naturgemäß schwankt. Es gibt Erwerbslücken, es gibt unregelmäßige Einkommen, die nicht immer die Lebenshaltungskosten decken. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt im Bereich der Kunst sehr heterogen ist. Da gibt es kurzfristig Beschäftigte, es gibt unstetig kurzfristig Beschäftigte usw. An den Stadttheatern gibt es meist ein Ensemble, bei dem die Akteurinnen und Akteure angestellt sind. Die sind dann in der Regel auch sozial abgesichert. Aber es gibt eben auch Gastschauspielerinnen und -schauspieler, die nur bei einer Produktion mitwirken. Während dieser paar Monate sind sie in der Regel bei einem Theater angestellt, das als Arbeitgeber anstelle der Künstlersozialkasse die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Dazu gehören auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. In der Regel sind die aber zu gering und der Versicherungszeitraum zu kurz, um nach dem Spielzeitende ausreichend Arbeitslosengeld I zu erhalten. Künstlerinnen und Künstler, die nach dem Engagement keinen Anschlussauftrag haben, können nur Arbeitslosengeld II, also Hartz IV bzw. das Bürgergeld, das es ab nächstem Jahr gibt, beantragen. Damit verpflichten sie sich allerdings, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet, sie müssen auch Tätigkeiten annehmen, die nichts mit dem künstlerischen Beruf zu tun haben. Es braucht also noch weitere Anpassungen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die sich an Belgien und Portugal orientieren könnten.

Dies wäre ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit.

Eine andere Baustelle, die Sie in der Studie erwähnen, ist die Altersvorsorge.

Gadola: Das ist tatsächlich ein großes Thema! Künstlerinnen und Künstler, die in der KSK versichert sind, zahlen zwar in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Aufgrund der geringen Honorare sind ihre Beiträge aber viel zu niedrig, um später eine ausreichende Altersrente zu erhalten. Leider bleibt vielen dabei auch der Weg zur Grundrente versperrt, weil sie nicht mindestens 30 Prozent des Durchschnittsentgelts erreichen, um Rentenpunkte zu erwerben. Das betrifft fast ein Viertel der KSK-Versicherten, und zwar circa 17 Prozent der weiblichen und circa 7 Prozent der männlichen Versicherten.

Was auch daran liegt, dass die Honorare in vielen Bereichen zu niedrig sind?

Gadola: Auf jeden Fall. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste und seine Mitgliedsverbände, aber auch viele andere Interessenvertretungen setzen sich seit Jahren für höhere Honorare ein. Wir haben zum Beispiel in unserer Delegiertenversammlung im Oktober 2022 eine neue Honoraruntergrenze für freischaffende Akteurinnen und Akteure in den darstellenden Künsten beschlossen. Demnach empfehlen wir, dass KSK-Versicherte mindestens 3.100 Euro im Monat und Nicht-KSK-Versicherte mindestens 3.600 Euro im Monat für ihre Arbeit an Theatern erhalten sollten. Wobei es sich hier um eine Untergrenze handelt, die sich auf das Einstiegsgehalt in den darstellenden Künsten bezieht. Menschen mit längerer Berufserfahrung werden diese Honorare nicht gerecht. Daher arbeiten wir als Verband darüber hinaus an Honorarempfehlungen, die detaillierter auf die spezifische Situation der Akteurinnen und Akteure eingehen, zum Beispiel über ein Stufenmodell. Zur Entwicklung eines solchen Modells läuft derzeit der partizipative Prozess „Fair Pay!“.

Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz eine „Kommission für faire Vergütung für selbstständige Künstlerinnen und Künstler“ eingesetzt, um spartenspezifische Honorarempfehlungen zu ermitteln. Im Ergebnis wurde in Abstimmung mit den Fach- und Arbeitgeberverbänden eine Honorarmatrix-Struktur entwickelt, die den Ländern als Grundlage dienen soll, ihre Honorarempfehlungen konkret auszugestalten. Es tut sich also etwas.

Gibt es zur Höhe der Honorare nachahmenswerte Beispiele aus dem Ausland?

Gadola: In Österreich haben die Interessengemeinschaft Kultur und die Landesorganisationen die Kampagne Fair Pay für Kultur initiiert. Ziel ist es, die Budgets in den Förderabteilungen so weit zu erhöhen, dass Subventionen an den Bedarf angepasst werden können. Im Rahmen der Kampagne hat der Kulturrat Österreich 2021 die Interessengemeinschaften aller Sparten nach Einkommensstrukturen, Instrumenten und Lösungsansätzen für eine angemessene Bezahlung befragt. Im Anschluss wurden Gehaltstabellen, Kollektivverträgen, Kalkulationshilfen oder Honorarempfehlungen entwickelt. Ziel ist, nach und nach landesweit eine faire Bezahlung in der Freien Szene, den Staats- und Landesbühnen, Stadttheatern usw. umzusetzen. Ich denke, diese Kampagne ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich praxisnahe und konkrete Lösungsvorschläge gemeinsam mit allen Stakeholdern entwickeln lassen.

Wenn Sie ein Resümée ziehen: Was würden Sie als besonders positiv hervorheben und wo gibt es noch Nachholbedarf?

Gadola: Positiv ist, dass in Deutschland die Kunst sehr hochgehalten wird und sich die Koalition überhaupt mit der sozialen Absicherung von Erwerbstätigen in den darstellenden Künsten beschäftigt. Das zeigt auch die Förderlandschaft. Deutschland hat ein enorm ausgefeiltes Fördersystem. Problematisch ist aber, dass die staatlichen Förderungen keine ausreichenden Honorare vorsehen! Selbst erfolgreiche Künstlerinnen und Künstler haben im Alter nicht immer ausreichend Geld zur Verfügung, weil selbst Honorare aus öffentlich geförderten Projekten dafür nicht ausreichen. Dass wir die KSK nicht missen möchten, habe ich ja bereits erwähnt. Nur schützt selbst dieses sehr gute Modell nicht alle Versicherten vor Altersarmut.

Zu guter Letzt möchte ich noch betonen, dass unser Forschungsprojekt „Systemcheck“ Modellcharakter besitzt und keine Insellösungen unsererseits gewünscht sind. Das heißt, es geht uns auch um die Übertragbarkeit von Lösungen auf andere Gruppierungen von Solo-Selbständigen und Hybrid-Beschäftigten, zum Beispiel in der Wissenschaft und in den Medien.

Stand: Dezember 2022

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