Gadola: Die momentane Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist für viele Künstlerinnen und Künstler, aber auch für viele andere Selbstständige nicht geeignet, weil vorausgesetzt wird, dass man schon einmal sozialversicherungspflichtig angestellt war. Das ist die Zugangsvoraussetzung. Der Großteil der Künstlerinnen und Künstler war aber nie angestellt, sondern hat schon immer selbstständig gearbeitet und möchte das auch so fortführen. Daher verbessert sich für diese Gruppe leider nichts, auch nicht jetzt, wo die Dauer der erforderlichen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf sechs Monate gekürzt wurde. Für hybride Erwerbstätige, die zwischen kurzfristigen Beschäftigungen und selbstständiger Tätigkeit wechseln und Selbstständigen, die in der Vergangenheit angestellt waren, ist das jedoch eine sehr gute Veränderung.
Insgesamt muss man einfach sehen, dass bei vielen Erwerbstätigen in den darstellenden Künsten – und natürlich auch bei anderen Selbstständigen – die Auftragslage naturgemäß schwankt. Es gibt Erwerbslücken, es gibt unregelmäßige Einkommen, die nicht immer die Lebenshaltungskosten decken. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt im Bereich der Kunst sehr heterogen ist. Da gibt es kurzfristig Beschäftigte, es gibt unstetig kurzfristig Beschäftigte usw. An den Stadttheatern gibt es meist ein Ensemble, bei dem die Akteurinnen und Akteure angestellt sind. Die sind dann in der Regel auch sozial abgesichert. Aber es gibt eben auch Gastschauspielerinnen und -schauspieler, die nur bei einer Produktion mitwirken. Während dieser paar Monate sind sie in der Regel bei einem Theater angestellt, das als Arbeitgeber anstelle der Künstlersozialkasse die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Dazu gehören auch die Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. In der Regel sind die aber zu gering und der Versicherungszeitraum zu kurz, um nach dem Spielzeitende ausreichend Arbeitslosengeld I zu erhalten. Künstlerinnen und Künstler, die nach dem Engagement keinen Anschlussauftrag haben, können nur Arbeitslosengeld II, also Hartz IV bzw. das Bürgergeld, das es ab nächstem Jahr gibt, beantragen. Damit verpflichten sie sich allerdings, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das bedeutet, sie müssen auch Tätigkeiten annehmen, die nichts mit dem künstlerischen Beruf zu tun haben. Es braucht also noch weitere Anpassungen in der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die sich an Belgien und Portugal orientieren könnten.
Dies wäre ein Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit.