Bitte unterstützen Sie die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums: Wir benötigen Ihre Einwilligung, um Ihre Nutzeraktivität auf unserer Webseite mit Hilfe des Dienstes etracker messen zu können. Die pseudonymisierten Auswertungen dieser Software helfen uns, unsere Webseite zu verbessern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen, und eine laufende statistische Auswertung auch durch Betätigen des Schiebereglers oben rechts stoppen. Durch eine Betätigung in der anderen Richtung können Sie das Tracking wieder aktivieren.
Zölle sind ein Instrument der Handelspolitik. Historisch gesehen wurden Zölle unter anderem erhoben, um strategische Industrien zu schützen. Heute sind Zölle weitgehend abgebaut oder stark reduziert. Denn sie gehen mit Kosten für Wirtschaft und private Verbraucher einher. Seit Jahrzehnten setzen sich Staaten weltweit für einen regelbasierten Handel und ausbalancierten Zollabbau ein. Deutschland steht für offene Märkte, fairen internationalen Wettbewerb und für die Förderung des Handels. Der internationale Handel soll auf klaren, vorhersehbaren und international abgestimmten Regeln beruhen. Davon profitieren wir als Exportnation. Zölle können auch ein Mittel zum Schutz gegen unfaire Handelspraktiken sein.
Wie funktionieren Zölle?
Zölle sind Abgaben, die grundsätzlich ein Importeur, zum Beispiel ein Handelsunternehmen, bezahlen muss, wenn Waren aus einem anderen Land beispielsweise in die EU eingeführt werden (Einfuhrzoll). Jedes Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) hat die Höhe des Zolls vertraglich für jede Ware anhand des Zolltarifes festgelegt. Dieser jeweilige Zoll gilt nach WTO-Recht grundsätzlich für alle WTO-Mitgliedsstaaten gleich (Meistbegünstigungsgrundsatz). Als Ausnahme von diesem Prinzip sind Freihandelsabkommen in der WTO zugelassen, die es den jeweiligen Handelspartnern erlauben, ihre Zölle nur untereinander abzubauen, sofern sie damit den Großteil ihres Handels liberalisieren. Innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union fallen keine Zölle an – ein wichtiger Wachstumstreiber in den vergangenen Jahrzehnten.
Die EU-Mitgliedstaaten erheben gegenüber anderen Ländern EU-einheitliche Einfuhrzölle. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich aus dem Gemeinschaftszollrecht, insbesondere dem Zollkodex der Union (UZK). Freihandelsabkommen mit anderen Staaten oder Regionen, beispielsweise mit den Mercosur-Staaten oder Japan, werden durch die EU für die gesamte EU verhandelt und abgeschlossen. Bilaterale oder internationale Freihandelsabkommen bringen für alle Beteiligten neue Vorteile, öffnen neue Märkte und fördern das Wachstum. Deshalb setzt sich Deutschland für den Abschluss weiterer Freihandelsabkommen der EU ein.
Folgen von regelwidrigen Zollerhöhungen für Industrie und Inflation
Die Weltwirtschaft stützt sich bislang auf das gemeinsam vereinbarte und gut funktionierende WTO-Regelwerk sowie damit auf verlässliche, vertraglich gebundene Höchstzölle. Ungerechtfertigte Handelsbarrieren durch höhere Zölle oder Sanktionen können die Wirtschaft jedoch belasten, indem sie Waren für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Vorprodukte für das verarbeitende Gewerbe verteuern und bestehende Lieferketten beeinträchtigen.
Die deutsche und US-Wirtschaft sind eng verknüpft. Gute Handelsbeziehungen sind daher für unsere Unternehmen essenziell. Höhere Zölle belasten unsere Exportindustrie, insbesondere die mittelständischen Unternehmen ohne Standorte in den USA, erheblich. Mit der politischen Einigung Ende Juli 2025 zwischen der EU und den USA konnte eine Eskalation verhindert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium unterstützt die EU-Kommission darin, in weiteren Gesprächen mit der US-Seite eine schnelle Lösung für die bisher von der Einigung ausgeklammerten US-Zölle auf Stahl und Aluminium sowie Kupfer zu erreichen. Die Bundesregierung setzt sich weiter für freien, regelbasierten Handel ein. Damit stärken wir unserer exportorientierten Wirtschaft den Rücken.
Warum wir manchmal Zollerhöhungen zum Schutz benötigen
Kommt es zu wettbewerbsverzerrenden Handels- und Subventionspraktiken in Drittstaaten, können zusätzliche Zölle erhoben werden. Führen Subventionen oder Dumping zu einer Schädigung der heimischen Wirtschaft, können Ausgleichsmaßnahmen oder Anti-Dumping-Zölle für die jeweiligen Waren aus den entsprechenden Ländern erhoben werden. Schließlich können gegen Handelsumlenkungen und (drohende) Importanstiege Schutzmaßnahmen verhängt werden. Solche Maßnahmen werden auch von den WTO-Regeln vorgesehen.
Deutsche Zoll-Geschichte
Zölle sind keine Erfindung der Neuzeit, sondern seit je her Teil der Warenwirtschaft. Bereits in der Antike wurden nachweislich Zölle erhoben. Und auch beim Thema Zölle kann man einmal mehr einen deutschen Sonderweg erkennen, der auf dem Flickenteppich der deutschen Gebiete beruhte, jedoch vor allem im 20. Jahrhundert durch geopolitische Veränderungen geprägt war.
Dossier -
schlagwort-handelspolitik
Dossier:Internationalen Handel stärken und Barrieren abbauen
Erste Zollerhebungen auf heute deutschen Gebieten unter den römischen Kaisern Vespasian und Kaiser Domitian.
um 500 n. Chr.
Einführung des römischen Zoll- und Steuerrechts durch den fränkischen König Chlodwig auf Grundlage der Lex Salica. Zudem überließ Chlodwig den Landesfürsten und Reichstätten die Erhebung von Zöllen (königliches Zollregal).
1834
Gründung des deutschen Zollvereins, dem sich die meisten deutschen Staaten anschlossen. Die Kleinstaaterei aus 34 Einzelstaaten, die alle ihre eigenen Zölle erhoben, führte zuvor zu Handelshemmnissen und Schmuggel.
1950
Die bis heute bestehende deutsche Zollverwaltung entsteht als Teil der Bundesfinanzverwaltung.
Weiterführende Informationen
24.11.2025 - Presse- und Veranstaltungsarchiv -
schlagwort-handelspolitik
Presse- und Veranstaltungsarchiv:Zolldeal und Freihandel im Fokus – Bundeswirtschaftsministerin Reiche beim Handelsministerrat in Brüssel
28.07.2025 - Presse- und Veranstaltungsarchiv -
schlagwort-handelspolitik
Presse- und Veranstaltungsarchiv:Zitat von Bundeswirtschaftsministerin Reiche zur Einigung zwischen der EU und den USA über die weiteren Handelsbeziehungen