Darstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft

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Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die von der EU-Kommission verabschiedeten „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbständigen“.

Damit stellt die EU-Kommission klar, dass Solo-Selbständige, wie zum Beispiel freiberuflich arbeitende Künstlerinnen und Künstler sich unter bestimmten Voraussetzungen zusammenschließen können, um Tarifverträge abzuschließen. Die Leitlinien gelten für Solo-Selbständige, die auf sich gestellt arbeiten, keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen und sich in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Die Leitlinien gelten nicht für Solo-Selbständige, die sich in einer vergleichbaren Situation wie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer befinden.