Darstellung der Kultur- und Kreativwirtschaft

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Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt die Vereinbarung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dass künftig die Beiträge von Selbständigen zur gesetzlichen Krankenversicherung strikt einkommensbezogen erhoben werden sollen.

Hierfür ist eine Änderung des Sozialgesetzbuchs V (Gesetzliche Krankenversicherung) erforderlich. Selbständige, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, müssen aktuell mindestens 201,24 Euro monatlich als Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dieser Betrag bezieht sich auf ein fiktives Mindesteinkommen in Höhe von 1.096,67 Euro im Monat, auch wenn das tatsächliche Einkommen geringer als das fiktive Mindesteinkommen ist. Ist das tatsächliche Einkommen hingegen höher, werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.837,50 Euro im Monat fällig. Viele Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft erzielen regelmäßig ein monatliches Einkommen, das deutlich unter dem fiktiven Mindesteinkommen von 1.096,67 Euro liegt.