Qualifikation, Ausbildung und Berufserfahrung

Die Berufsbezeichnung der Übersetzerin bzw. des Übersetzers ist nicht geschützt. Jede und jeder kann als „Übersetzerin“ oder „Übersetzer“ auftreten und arbeiten. Um sich auf dem Markt durchzusetzen, muss man allerdings mit umfangreichem sprachlichem, fachlichem und technischem Wissen punkten. Dazu gehören sehr gute Kenntnisse der Mutter- und der Fremdsprache(n), aus der/n bzw. in die Sie übersetzen möchten, mit einem sicheren Gefühl für die jeweilige Sprache mit deren Ausdrucksmitteln und Stilebenen, umfassende fachliche Kenntnisse der Thematik der zu bearbeitenden Texte und darüber hinaus auch technische Kenntnisse der sogenannten Übersetzungstools, um so die Möglichkeiten gerade auch KI gesteuerter Software nutzen zu können, aber zugleich auch deren Grenzen zu kennen.

Das grundlegende Handwerkszeug lässt sich durch eine einschlägige akademische Ausbildung an einer Hochschule oder Fachakademie erwerben, die zu einem Bachelor-/Master-Abschluss bzw. zu einer staatlichen Prüfung hinführen. Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer listet auf seiner Webseite entsprechende Hochschulen auf.

Als Fachübersetzerin oder Fachübersetzer, z. B. im Auftrag von Unternehmen, sollten Sie Erfahrungen bzw. detaillierte Kenntnisse in der betreffenden Branche mitbringen bzw. sich aneignen können. Sie sollten in der Lage sein, mit Ihrem Auftraggeber fachlich „auf Augenhöhe“ zu sprechen und ihm zu signalisieren, dass Sie das Thema, um das es geht, verstehen. Derartige Branchenerfahrungen und -kenntnisse können Sie durch ein Fachstudium oder die Mitarbeit in einem Unternehmen erwerben. Neben den fachlichen Kenntnissen kann so auch Erfahrung im Projektmanagement und in der Terminologieverwaltung, also der Recherche und Zusammenstellung von branchen-, kunden- oder produktspezifischer Terminologie, gesammelt werden.

Auftraggeber für Übersetzerinnen und Übersetzer

Übersetzerinnen und Übersetzer erstellen Auftragswerke für Unternehmen, beispielsweise Gebrauchsanleitungen oder Verträge. Aufträge erteilen darüber hinaus auch öffentliche Verwaltungen (Bund, Länder, Kommunen, Europäische Institutionen) sowie Gerichte und Behörden. Hinzu kommen private Auftraggeberinnen und Auftraggeber, für die häufig Urkunden zu übersetzen sind. Um von Behörden anerkannte Übersetzungen anzufertigen, ist eine amtliche Be- oder Vereidigung erforderlich. Und schließlich gibt es noch Übersetzungsagenturen, die umfangreiche Übersetzungsaufträge per Unteraufträge vergeben.

In praktisch allen Bereichen des Übersetzens kommt Übersetzungs-Software mit und ohne Nutzung von maschineller Übersetzung zum Einsatz. Hinzu kommt mittlerweile das weit verbreitete Post Editing von maschinell vorübersetzten Texten, die von menschlichen Übersetzerinnen und Übersetzern nachbearbeitet werden müssen, denn Fachübersetzerinnen und -übersetzer kennen die typischen Unzulänglichkeiten und Fehler, die in einer maschinellen Übersetzung stecken können.

Aufträge erhalten

Sowohl Literatur- als auch Fachübersetzerinnen und -übersetzer können sich bei ihren Fachverbänden in deren Online-Übersetzerverzeichnisse mit ihren Sprachkombinationen, Sachgebieten, Beeidigungen und Link zur eigenen Internetpräsenz eintragen.

Aufträge im Bereich des Fachübersetzens kommen aus der freien Wirtschaft, von Institutionen, von Gerichten und Behörden, von Privatpersonen und Agenturen. Individuelles Marketing, eine informative Website, Networking sowohl im Kreis der Kolleginnen und Kollegen als auch im persönlichen Umfeld und gezielte Werbung bilden die Grundlage für das Generieren von Aufträgen. Wichtig ist dabei immer eine Preiskalkulation, die sämtliche beruflichen wie privaten Ausgaben umfasst, um den Stundensatz für die eigene Leistung zu kennen und sich so eine nachhaltige Lebensgrundlage durch die eigene Geschäftstätigkeit aufzubauen.

Versuchen Sie nie, einen Auftrag zu erhalten, indem Sie Kolleginnen und Kollegen bewusst unterbieten. Sie verspielen den Respekt Ihrer Gesprächspartnerinnen und -partner, wenn Sie nicht auf die Qualität Ihrer Arbeit setzen, sondern sich als „billiger Jakob“ anbieten.

Verbände wie der Verband deutschsprachiger Übersetzer/innen literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V. und der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ) bieten umfangreiche Informationen zu berufsbezogenen Fragen, Beispielkalkulationen und Honorarspiegel sowie Zugang zu informativen Netzwerktreffen mit Kolleginnen und Kollegen.

Aufträge vertraglich besiegeln

Übersetzungsaufträge benötigen immer eine klare vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der besprochenen Konditionen. Unter anderem müssen darin der Umfang, die Lieferfrist, die Zielleserschaft, das Honorar, ein Ansprechpartner sowie alle weiteren für die Abwicklung notwendigen Angaben festgelegt sein.

Tipps für eine gute Zusammenarbeit

  • Halten Sie vereinbarte Termine ein. Erwiesenermaßen steht die Termintreue gerade bei auftraggebenden Unternehmen ganz oben auf der Prioritätenliste.
  • Gestalten Sie Ihr Manuskript ansprechend und zielgruppengerecht. Als Fachübersetzerin oder Fachübersetzer sollten Sie Ihren Auftraggeber im Vorfeld fragen, für wen diese Übersetzung gedacht ist und welchem Zweck sie dient.

Mit freundlicher Unterstützung des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ).