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Crowdfunding

Einleitung

Auch für die Zeit nach der Gründung, wenn sich die selbständige Geschäftstätigkeit ausweitet und neue finanzielle Herausforderungen bewältigt werden müssen, kommt Crowdfunding in Frage: Genauer gesagt sogar zwei verschieden Spielarten des Crowdfundings: 

Crowdinvesting (Equity-Based Crowdfunding)

Beim Crowdinvesting beteiligen sich Investorinnen, Investoren und/oder Kleinanlegende an Start-ups. Sie erwarten dafür einen Anteil am Gewinn oder Unternehmenswert.

Zweck: Gesucht werden Kapitalgebende, die sich an einem Unternehmens beteiligen wollen. Beim Crowdinvesting handelt es sich fast immer um partiarische Nachrangdarlehen oder (seltener) Genussrechte. Mit partiarisch ist gemeint: Der Zinssatz ist abhängig vom Verkaufserlös des Unternehmens oder vom Erlös eines Projektes (zum Beispiel von den Ticketverkäufen eines Films). Mit Nachrangdarlehen ist gemeint: Im Falle einer Insolvenz stehen die Darlehensgebenden in der Reihe der Gläubiger ganz hinten (= Nachrang). Diese Darlehen unterliegen grundsätzlich der Prospektpflicht. Die Erstellung eines Prospekts ist - gerade für junge bzw. kleine Unternehmen - sehr aufwändig und kostspielig. Das Kleinanlegerschutzgesetz hat sich daher zum Ziel gesetzt, einen Kompromiss zu finden, der sowohl die Interessen von anlageinteressierten Verbrauchern als auch von kapitalsuchenden Start-ups berücksichtigt. Das heißt im Klartext: Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen von der Prospekt-Pflicht befreit.

Gegenleistung: Die Geldgebenden erwarten einen Anteil an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens oder Projekts

Höchstbetrag: in der Regel 2,5 Mio. Euro bei Anlagen ohne Prospekt; mehr als  2,5 Mio. Euro bei Anlagen mit Prospekt

Beitragshöhe für Geldgebende: in der Regel Mindestbetrag: 5 Euro, in der Regel aber 250 Euro; Höchstbetrag: 10.000 Euro für Privatpersonen, für Kapitalgesellschaften unbegrenzt

Sicherheiten: in der Regel nicht erforderlich

Vorgehensweise: Interessierte Geldgebende müssen sich bei einer spezialisierten Crowdinvesting-Plattform bewerben. Das Procedere unterscheidet sich von Plattform zu Plattform: Die einen arbeiten branchenunabhängig, andere setzen auf technologieorientierte, schnell wachsende und renditestarke Start-ups, wieder andere auf kleine gewerbliche Vorhaben. Einige Online-Plattformen bündeln die Beteiligungen, so dass die Projekte oder Start-ups nur einen einzigen Beteiligungsvertrag mit dem Betreiber der Online-Plattform abschließen. Gemeinsam ist allen, dass die Gründungs- oder Vorhabenskonzepte vorab von den Betreibern geprüft werden.

Risiken: Crowdinvesting ist eine Hochrisikokapitalanlage. Im Klartext: Investorinnen und Investoren können ihr gesamtes eingesetztes Geld verlieren, wenn das Unternehmen insolvent ist.

Praxistipps

Vor der Kampagne: Crowdinvesting wird in der Regel von Kapitalgesellschaften genutzt, nicht von Einzelunternehmern, GbRs oder anderen Gesellschaftsformen.

  • Crowdinvesting eignet sich nur bedingt für die Finanzierung von Projektideen. Es ist in der Regel nur dann sinnvoll, wenn die Ertrags- und Renditechancen plausibel dargestellt werden können.
  • In der Regel fordern Investorinnen und Investoren umfangreiche Informationen - zum Team, zum Geschäftsplan, zur Entwicklung des Unternehmenskapitals, zu vorhandenen Patenten oder andere Arten des geistigen Unternehmenseigentums. All diese Informationen wird auch eine Plattform intensiv prüfen, bevor es ein Projekt oder ein Unternehmen zur Finanzierung bereitstellt.

Nach der Kampagne: In der Regel sind Sie verpflichtet, nach dem Ende der Kampagne Ihren Kapitalgebenden regelmäßig über die Fortschritte des Projekts zu berichten. 

Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums

Crowdlending (Lending-Based Crowdfunding)

Lending-Plattformen bieten Darlehen für Selbständige oder auch für private Zwecke an. Genauer gesagt: Sie vermitteln diese Darlehen zwischen Kreditnehmenden und privaten Kreditgebenden.

Zweck: Crowdlending ist eine Alternative zu einem Bankkredit: vor allem für diejenigen, deren Kreditantrag bei einer Bank abgelehnt wurde.

Gegenleistung: Die Geldgebenden erwarten die Rückzahlung des Darlehens plus Zinsen.

Höchstbetrag: in der Regel je nach Plattform 25.000 - 250.000 Euro

Beitragshöhe für Geldgebende: in der Regel je nach Plattform 1.000 - 30.000 Euro bei Privatkrediten; 10.000 - 250.000 Euro bei Unternehmenskrediten

Sicherheiten: Bei Privatkrediten sind meist keine Sicherheiten erforderlich. Bei Unternehmenskrediten muss die Unternehmerin bzw. der Unternehmer eine private Bürgschaft über die Kreditsumme stellen (selbstschuldnerische Bürgschaft). Im Idealfall gibt die oder der geschäftsführende Gesellschafter/-in bei Kapitalgesellschaften die selbstschuldnerische Bürgschaft. Im Einzelfall wird die selbstschuldnerische Bürgschaft auch von mehreren Gesellschafterinnen und Gesellschaftern ausgestellt.

Vorgehensweise: Kreditinteressierte wenden sich an eine der Crowdlending-Plattformen. Hier erfahren sie, zu welchem Zinssatz sie ein Darlehen erhalten können. Voraussetzung dafür ist die Bonität der anfragenden Kreditinteressenten.

Risiken: Beim Crowdlending werden zwar (anders als beim Privatkredit bei einer Bank) in der Regel keine Sicherheiten hinterlegt. Aber: Die Verträge sehen durch die Bürgschaft eine Haftung der Kreditnehmenden vor. Dennoch besteht bei dieser Form der Geldanlage für die Geldgebenden das Risiko, ihr Geld zu verlieren. 

Praxistipps 

Finanzierungsphase: Informieren Sie sich zunächst. Es gibt Crowdlending-Plattformen, die entweder Kredite an Privatpersonen oder an Unternehmen vermitteln. Je nachdem ist die Haftung für den Kredit unterschiedlich geregelt.

  • Die von Ihnen ausgewählte Plattform wird Ihre Bonität und/oder die Bonität Ihres Unternehmens anhand der von Ihnen eingereichten Informationen oder aus öffentlich verfügbaren Informationen (z.B. Schufa) prüfen. Es gelten ähnliche Offenlegungspflichten wie bei einer Bank. Bei der Kreditvergabe für Unternehmen erwarten die Plattformen in der Regel die letzten Jahresabschlüsse, Kennzahlen aus dem aktuellen Jahr sowie die Bonitätshistorie.
  • Kreditgebende können nun einen Teilbetrag der Kreditsumme erwerben. Bleiben Sie für sie während des gesamten Prozesses erreichbar, da sich Fragen ergeben könnten, die eine sehr schnelle Beantwortung erforderlich machen.

Nach der Kampagne: Sobald die Finanzierungsphase beendet ist, tritt die Plattform mit Ihnen in Verbindung. Nun unterschreiben Sie den Kreditvertrag und der Kreditmarktplatz überweist das Darlehen auf Ihr angegebenes Bankkonto.

  • In der Folge müssen Sie das Darlehen und die Zinsen in den mit der Plattform vereinbarten monatlichen Raten zurückzahlen.
  • Sobald das Darlehen vollständig zurückgezahlt ist, bestätigt die Plattform das Ende des Kreditprojekts.

Der Text ist in Zusammenarbeit mit Karsten Wenzlaff entstanden. Er ist Geschäftsführer des Instituts für Kommunikation in sozialen Medien und Mitglied des European Crowdfunding Stakeholder Forums

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