Qualifikation und Ausbildung

Natürlich bilden eine gute Ausbildung und fachliches Können auch für darstellende Künstlerinnen und Künstler die Grundlage ihres Berufslebens. Dabei spielt es durchaus eine Rolle, wo man seine Ausbildung absolviert hat: an einer staatlichen Schauspielschule sitzen beispielsweise bei den Abschlussprüfungen in der Regel auch die Intendantinnen und Intendanten der städtischen Bühnen im Publikum. Bei der Gelegenheit kommen die ersten Engagements an Theatern zustande, die sogenannten Anfängerengagements. Bei privaten Schauspielschulen sollten Sie darauf achten, dass deren Abschluss staatlich anerkannt ist.

Kontakte knüpfen

Neben dem eigenen Können sind Kontakte das Wichtigste, um Rollen, Auftritte bzw. Engagements zu erhalten. Bauen Sie daher so früh wie möglich Ihr persönliches Netzwerk auf. Dazu gehören Personen, die u.a. in der Intendanz, der Regie, der Choreografie oder der Geschäftsführung von Theatern oder Filmproduktionen beschäftigt sind. Dieses Netzwerk kann bei der Akquise von Engagements helfen.

Besuchen Sie möglichst viele Theater- oder Filmpremieren, Filmfestivals, anschließende Partys - auch wenn Sie sich nicht allzu große Hoffnungen machen sollten, dass Sie darüber ein Engagement erhalten. Versuchen Sie, mit Kolleginnen und Kollegen und vor allem auch mit Schlüsselpersonen ins Gespräch zu kommen. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Stellen Sie nicht gleich Ihre beruflichen Ambitionen in den Vordergrund. Versuchen Sie vielmehr eine interessante Gesprächspartnerin bzw. ein guter Gesprächspartner zu sein. Damit bleiben Sie in Erinnerung. Bitten Sie im Verlauf des Gesprächs oder bei einem zweiten Treffen um einen Termin (z.B. zum Vorsprechen). Lassen Sie bei der Kontaktaufnahme gegebenenfalls durchblicken, dass Ihnen bewusst ist, nicht sofort ein Engagement zu erhalten. Aber eben vielleicht bei Gelegenheit.

Je öfter man solche Gespräche sucht, desto größer ist die Chance, den richtigen Kontakt zu finden. Diese Chance kann man dadurch vergrößern, dass man sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammentut: „Wenn ich eine Einladung bekomme, nehme ich dich mit, wenn du eine bekommst, nimmst du mich mit.“ Und dann den jeweils anderen mit wichtigen Personen, die man bereits kennt, bekanntmacht.

Überzeugende Präsenz in Castingportalen und Datenbanken

Castingagenturen greifen bei ihrer Suche auf Datenbanken zurück, um die dort vertretenen Schauspielerinnen und Schauspieler für offene Rollen vorzuschlagen. In der Folge erhalten Schauspielerinnen und Schauspieler Terminanfragen fürs Vorsprechen oder werden aufgefordert, Selftapes (selbst gefilmte Vorsprechen) einzureichen.

Sorgen Sie dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen inhaltlich und technisch auf dem neuesten Stand sind: mit Vita, professionellen Fotos, gegebenenfalls Sprachdemo, Video. Die Berufsverbände bieten hierzu jede Menge Tipps.

Das Allerwichtigste ist, auf mehreren Castingplattformen präsent zu sein. Halten Sie die Informationen sowie Video- und Fotomaterial stets aktuell. Präsentieren Sie auf allen Plattformen dasselbe Material im selben Umfang. Gefragt sind vor allem Videos. Tun Sie sich mit Kolleginnen und Kollegen zusammen und machen Sie gegenseitig Aufnahmen von sich. Beispiel: eine „Fahrstuhlpräsentation“ bei der Sie in einer Minute das Wichtigste über sich erzählen. Wenn Sie zusätzlich Fotos von sich veröffentlichen: Investieren Sie das Geld und lassen Sie die Fotos von einem Profi machen: keine Situationsfotos, sondern Fotos, mit denen Sie unterschiedliche Stimmungen bzw. Emotionen zeigen.

In Deutschland, Österreich und der Schweiz haben sich insbesondere www.filmmakers.eu und www.schauspielervideos.de etabliert. International sind insbesondere www.spotlight.com, www.filmmakers.eu und www.imdb.com relevant. Zudem gibt es noch eine Vielzahl anderer Datenbanken, in denen Schauspielerinnen und Schauspieler ein Profil anlegen können, wie z.B. Stagepool, Castforward/e-talenta. Bei der Auswahl hilft es, sich daran zu orientieren, mit welcher Datenbank die Casting Directors täglich bei der Besetzung arbeiten.

Castingagenturen bieten Schauspielerinnen und Schauspieler zudem die Möglichkeit, sich online in ihren eigenen Datenbanken zu präsentieren. Darüber hinaus veröffentlichen einige Plattformen Ausschreibungen zu Castings für Film- oder Theaterprojekte, Projekte an Filmhochschulen, Werbeclips usw.

Einladung zum Casting

Castindirektorinnen und Castingdirektoren (auch „Caster“ genannt) suchen im Auftrag von Filmproduktionsunternehmen geeignete Schauspielerinnen und Schauspieler für ein bestimmtes Filmprojekt. Nehmen Sie daher zu mehreren Castingagenturen Kontakt auf. Zu Castings eingeladen zu werden, ist der erste Schritt zum Engagement. Halten Sie sich dabei zuverlässig an Terminvorgaben. Castings ziehen sich oft über Stunden hin und sind für alle Beteiligten anstrengend. Bleiben Sie ruhig, konzentriert und offen im Austausch, freundlich und spontan.

Informieren Sie sich beim BFFS - Bundesverband Schauspiel e.V. (Die Schauspielgewerkschaft) und IDS - Interessenverband Deutscher Schauspieler e.V. nach den Adressen von Castingagenturen und Tipps zur Kontaktaufnahme.

Um sich als Schauspielerin oder Schauspieler zu präsentieren, um Erfahrungen zu sammeln oder auch um sich als bereits erfahrene Schauspielerin bzw. erfahrener Schauspieler in einem neuen Rollenfach auszuprobieren, gibt es auch immer wieder die Möglichkeit, in Studentenfilmen mitzuspielen. Daher empfiehlt es sich, Kontakte zu Filmhochschulen zu knüpfen und zu pflegen.

Gut betreut durch Schauspielagenturen

Agentinnen und Agenten vermitteln Schauspielerinnen und Schauspielern an Film- oder Theaterproduktionen. Sie stehen dafür auch in Kontakt mit Casterinnen und Castern. Eine gute Agentur bespricht mit ihren Klientinnen und Klienten die Vertragsmodalitäten und die zu erwartende Gage. Bei Bedarf sollte die Agentin oder der Agent in der Lage sein, „ihre“ Schauspielerin bzw. „seinen“ Schauspieler hinsichtlich des Rollenangebots zu beraten.

Seriöse Schauspielagenturen nehmen kein Honorar vorab, sondern erhalten eine Provision, sobald ein Engagement zustande gekommen ist. Üblich sind 10 Prozent Provision. Die Schauspielgewerkschaft BFFS weist allerdings darauf hin, dass man bereits über etwas Berufserfahrung und entsprechendes Sichtungsmaterial (Showreel (s.u.)) verfügen sollte, bevor man sich bei einer Agentur bewirbt.

ZAV-Künstlervermittlung für Produktionen

Die ZAV-Künstlervermittlung der Bundesagentur für Arbeit ist das staatliche Pendant zu den privaten Agenturen und vermittelt Engagements im Theater, sowie im Film/Fernsehbereich. Im Unterschied zu den privaten Agenturen muss für diese Dienste keine Provision bezahlt werden. Am Ende einer dreijährigen Voll-Ausbildung an einer Schauspielschule gibt es ein ZAV-Vorsprechen (private Schauspielschulen) oder ein Intendanten-Vorsprechen (staatliche Schauspielschulen, zu dem dann auch Vertreterinnen und Vertreter der ZAV kommen). Alle vorsprechenden Schauspielerinnen und Schauspieler werden daraufhin für zwei Probejahre für den Bereich Bühne aufgenommen. Wer darüber hinaus für den Film/Fernseh-Bereich von der ZAV vertreten werden möchte, muss dies extra beantragen. Eine Doppelvertretung, also sowohl von der ZAV als auch von einer privaten Agentur, ist nicht möglich.

Marketing in eigener Sache

Schauspielerinnen und Schauspieler benötigen vor allem gute, aussagekräftige Portraitfotos und ein Demoband, den heute häufig „Showreel“ genannten Clip mit möglichst markanten Film-Ausschnitten. Wer noch kein solches Material hat, kann zumindest ein „About Me“-Video drehen. Darüber hinaus kann man selbst extra für ein Showreel Szenen konzipieren und mit Kolleginnen und Kollegen drehen. Hierfür gibt es auch professionelle Angebote. Egal, wie Sie zu dem Demoband kommen, achten Sie darauf, dass man darauf sieht, wie Sie spielen, was Sie ausmacht und dass es nicht zu lang ist (fünf bis zehn Minuten sind in der Regel ausreichend).

Zu einem „runden“ Informationsangebot gehört zudem auf jeden Fall Ihre Vita, also Ihr künstlerischer Werdegang mit Ihren Theater-, Film und Fernsehprojekten, sowie der Auskunft zu Ihrer Person: Ausbildung, Sprachen, Dialekte, Akzente, Sport, Führerschein und Wohnmöglichkeiten. Denken Sie daran: Sie verkaufen ein höchst komplexes Produkt: sich selbst. Interessenten möchten möglichst viel von Ihnen als Mensch erfahren. Darum sollten Sie ihnen Informationen anbieten, die möglichst viel über Sie aussagen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Selbstdarstellung Zuverlässigkeit und Seriosität ausstrahlt: Ihre potenziellen Auftraggeberinnen und Auftraggeber möchten sicher sein, dass Sie an den Drehtagen pünktlich am Set erscheinen oder abends um 22 Uhr noch Ihre Arbeit auf der Bühne zuwege bringen. Fragen Sie Freunde und Bekannte, wie Sie in Ihrer Selbstdarstellung „rüberkommen“.

Interesse wecken durch eigene Produktionen

Ihre berufliche Vita lebt von möglichst vielen praktischen künstlerischen Erfahrungen. Wenn Sie (gerade) kein Engagement haben und es Ihnen finanziell möglich ist, können Sie eigene Film- oder Theaterproduktionen auf die Beine stellen. In Städten gibt es oft die Gelegenheit, freie Bühnen kostengünstig in Untermiete zu nutzen.

Vielfach haben z. B. Galerien Interesse daran, ihre Vernissagen mit kleineren Theater-, Tanz- oder Gesangsveranstaltungen zu verbinden. Einige Restaurants bieten während des Essens Formate wie Kriminal- oder Dinnertheater an. Sprechen Sie, wenn es für Sie infrage kommt, Galeristen oder Restaurants darauf an.

Laden Sie zu eigenen Film-, Theater- oder Tanzprojekten vor allem diejenigen ein, die zu Ihrem Netzwerk gehören sollen. Im Unterschied zum „Klinkenputzen“ bei der Netzwerkarbeit haben Sie dabei einen entscheidenden Vorteil: Hier haben Sie etwas anzubieten.

Versuchen Sie, sich mit Ihren Projekten auf Festivals zu präsentieren. Eine bessere Gelegenheit, wichtige Entscheiderinnen und Entscheider Ihrer Branche auf sich aufmerksam zu machen, gibt es nicht.

Sorgen Sie dafür, dass von Ihren Auftritten und Produktionen professionelle Videomitschnitte entstehen, die Sie dann auf Ihrem Web- bzw. Social-Media-Auftritt veröffentlichen können. Achtung: Urheberrechte beachten!

Offen sein für Jobvielfalt

Viele darstellende Künstlerinnen und Künstler warten lange auf ihre Traumrollen. Der Karriereweg verläuft für die wenigsten dabei gradlinig. Viele sind darauf angewiesen, zwischen den Sparten zu wechseln, um Geld verdienen zu können: Sprecherjobs, Synchronjobs, kleinere Fernsehrollen, Produktionen an einem Privattheater usw. Manche unterrichten, obwohl sie vielleicht noch nicht besonders lange im Geschäft sind. Für viele ist diese Mischung mittlerweile der Berufsweg, den sie für sich akzeptiert haben. Denn: Der Markt ist voll. Nur ein geringer Anteil der Schauspielerinnen und Schauspieler kann ausschließlich von der Ausübung ihres (Traum-)Berufs leben.

Sozialversicherung klären

Schauspielerinnen und Schauspieler arbeiten in der Regel in befristeten Beschäftigungsverhältnissen (Film/Fernsehen und Theater), manchmal aber auch als Selbstständige (eigene Programme, Lesungen, freie Theater). Nicht selten gibt es Fälle, in denen man als „unständig“ Beschäftigter eingestuft wird. „Unständig ist eine Beschäftigung, die auf weniger als eine Woche entweder der Natur der Sache nach befristet zu sein pflegt oder im Voraus durch Arbeitsvertrag befristet ist. Als Woche ist dabei nicht die Kalenderwoche, sondern die Beschäftigungswoche zu verstehen.“ (Quelle: Deutsche Rentenversicherung)

Denken Sie daran, den Rechtsstatus (selbständig, angestellt, unständig beschäftigt) Ihrer jeweiligen Tätigkeit zu klären. Davon hängen die Pflichten und Möglichkeiten der Kranken-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung ab. So kann beispielsweise eine Beschäftigung an zwei Tagen (z.B. Dreh- oder sonstigen Aufnahmetagen) eines Monats ausreichen, um für (mehr als) einen Monat durchgehend krankenversichert zu sein. Voraussetzung ist, dass diese Beschäftigung unständig ist (vgl. § 232 Abs. 3 SGB V) und berufsmäßig ausgeübt wird, da berufsmäßig unständig Beschäftigte nach bis zu drei Wochen nach dem letzten Beschäftigungstag kostenfrei weiter krankenversichert sind (§ 190 Abs. 4 SGB V).

Zudem wird bei unständig Beschäftigten die Monatsbemessungsgrenze angewandt (§ 232 Abs. 1 SGB V). Es wird also auch dann ihr gesamtes Arbeitsentgelt (bis zur monatlichen Bemessungsgrenze von 7.550 Euro im Jahr 2024) der Rentenversicherungspflicht zugrunde gelegt, wenn sie diesen Verdienst an nur wenigen Tagen eines Monats erzielen. Auf diese Weise haben sie die Möglichkeit, auch bei (in ihrer Höhe) unregelmäßig anfallenden Gagen einen angemessenen Rentenanspruch zu erwerben. Auch müssen unständig Beschäftigte, die diese Beschäftigung berufsmäßig ausüben, keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten (§ 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III).

Informieren Sie sich auf jeden Fall bei der Deutschen Rentenversicherung über Ihre Möglichkeiten der Altersabsicherung.

Mit freundlicher Unterstützung des BFFS - Der Bundesverband Schauspiel e.V. und des IDS - Interessenverband Deutsches Schauspiel e.V.