Wenn Sie eine Rechnung schreiben und an Ihre Auftraggeberin oder Auftraggeber schicken, erwarten Sie, dass die Rechnung schnell bezahlt wird. Schließlich brauchen Sie das Geld, um Ihre laufenden Kosten und Auslagen zu bezahlen. Das Problem ist nur: Nicht immer werden Rechnungen direkt bezahlt.

Um das Risiko von Zahlungsverzögerungen oder gar kompletten Ausfällen zu verringern, beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Rechnung zügig und mit allen notwendigen Angaben stellen
    Wenn Sie Ihre vereinbarte Leistung erbracht haben, zögern Sie nicht damit, unverzüglich Ihre Forderung in Rechnung zu stellen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihre Rechnung richtig ausstellen. Jede Ungenauigkeit, jeder Fehler in Ihrer Rechnung kann von Ihrer Auftraggeberin oder Ihrem Auftraggeber dazu genutzt werden, die Zahlung hinauszuschieben oder zu verweigern. Das BMWK-Existenzgründungsportal informiert Sie darüber, wie Sie Ihre Rechnungen richtig stellen.
  • Zahlungseingänge kontrollieren
    Stellen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge oder Ihrer Buchführung fest, ob die Rechnungen bezahlt wurden.
  • Zahlungserinnerung und Mahnung versenden
    Ist das Zahlungsziel, das Sie Ihrer Auftraggeberin oder Ihrem Auftraggeber in der Rechnung gesetzt haben, überschritten, schicken Sie ihr oder ihm zunächst eine Zahlungserinnerung. Sollte dann immer noch keine Zahlung eingehen, ziehen Sie am besten eine anwaltliche Beratung hinzu, um ein Mahnschreiben zu verfassen.
  • Ggf. Factoring-Unternehmen beauftragen
    Wenn Sie immer wieder mit säumigen Auftraggebern zu tun haben, kann es sich lohnen, ein Factoring-Unternehmen einzuschalten. Das Factoring-Unternehmen zahlt den Rechnungsbetrag abzüglich einer Gebühr an Sie aus und treibt seinerseits alle Außenstände beim Schuldner eintreiben. Es übernimmt also die Forderungen, die Sie an Ihre Auftraggeber haben und zahlt Ihnen einen verminderten Rechnungsbetrag (im Voraus) aus. Einige Unternehmen bieten auch Factoring für Freiberufler und Kleinunternehmer an. Prüfen Sie aber vorab, ob Risiko und Aufwand durch säumige Auftraggeber tatsächlich so groß sind, dass sie die Gebühren an das Factoring-Unternehmen rechtfertigen.

Gut zu wissen:
Wenn Sie zum Beispiel von freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnungen erhalten, sollten Sie darauf achten, dass diese alle Pflichtangaben enthalten. Anderenfalls können Sie beim Finanzamt keine Vorsteuer geltend machen.