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Mitarbeitende und Personal

Einleitung

Ob Aushilfen, Teilzeit- oder Vollzeitjobs: Beim Thema "Personal" gibt es einiges zu beachten.

Dauer und Art des Arbeitsverhältnisses klären

Je nachdem, wie viele Stunden und über welchen Zeitraum Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen möchten, kommen bestimmte Arbeitsverhältnisse in Frage. Dazu gehören beispielsweise Minijobs, befristete Arbeitsverhältnisse oder auch Telearbeit.

Einen Überblick über die verschiedenen Arbeitsverhältnisse sowie Löhne und Gehälter finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Arbeitsvertrag schließen

Sie können grundsätzlich frei entscheiden, mit wem und unter welchen Bedingungen Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Achten Sie auch auf den gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Branchen und ohne Ausnahmen für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ab 18 Jahren gilt.

Mehr zum Thema Arbeitsverträge finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Mitarbeitende anmelden

Ganz gleich, ob Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 450-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen: Sie benötigen in jedem Fall eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit, um Ihre Mitarbeiter bei der Krankenkasse an- und abzumelden sowie die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzurechnen.

Mehr zum Thema Anmeldung und laufende Pflichten gegenüber der Sozialversicherung finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Rechtliche Vorgaben beachten

Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind und wen Sie beschäftigen, sollten Sie sich mit einer ganzen Reihe rechtlicher Vorschriften auseinander setzen. Dazu gehören beispielsweise Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutz, das Elternzeitgesetz, das Kündigungsschutzgesetz oder beispielsweise auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Mehr zum Thema Rechtsvorschriften finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Förderung von Arbeitsplätzen

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) fördert durch verschiedene Maßnahmen die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen, u.a.:

  • Eingliederungszuschüsse:
    Unternehmen können einen Eingliederungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einstellen, die Vermittlungshemnisse haben.
  • Einstiegsqualifizierung
    In einer Einstiegsqualifizierung werden Jugendliche und junge Erwachsene in einem Betrieb auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Die Betriebe können so Ausbildungsinteressenten an eine Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen, wenn sie aktuell noch nicht in vollem Umfang für eine Ausbildung geeignet oder lernbeeinträchtigt und sozial benachteiligt sind.
  • Eingliederungszuschuss für Flüchtlinge
    Unternehmen können einen Eingliederungszuschuss für Flüchtlinge erhalten, wenn alle sonstigen Fördervoraussetzungen sowie die aufenthalts- und arbeitserlaubnisrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Dazu kommt, dass das Ziel der Förderung – die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt – erreicht werden kann. Zustimmung durch die BA: Die Arbeitsagentur vor Ort muss über das Vorliegen der Fördervoraussetzungen und die Notwendigkeit der Teilnahme entscheiden.
  • Förderung von Langzeitarbeitslosen
    Arbeitgebende erhalten eine Förderung, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit langzeitarbeitslosen Menschen abschließen. Die geförderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung, um das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und einen Übergang in ungeförderte Beschäftigung zu unterstützen.

Qualifizierung und Weiterbildung für Beschäftigte:
Durch finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortbilden und qualifizieren. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet einen Telefonservice zur Weiterbildungsberatung an.

Ausländische Mitarbeitende und Flüchtlinge beschäftigen

Teams in kreativen und innovativen Start-ups sind heute fast immer international besetzt. Dazu kommt, dass viele Unternehmen ausländische Arbeitsnehmer einstellen, um ihren Fachkräftebedarf zu decken. Und: Viele denkbare neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen derzeit als Flüchtlinge nach Deutschland. Unter welchen Voraussetzungen ausländische Staatsbürger in Deutschland arbeiten können, regeln das Aufenthaltsgesetz bzw. Freizügigkeitsgesetz/EU. Voraussetzung dafür, sich als Ausländer in Deutschland selbständig zu machen, ist für viele Tätigkeiten, dass ihre Ausbildung der deutschen gleichwertig ist. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe. Reglementiert bedeutet, dass der Beruf ohne ein staatliches Zulassungsverfahren und ohne eine Anerkennung der Berufsqualifikation nicht ausgeübt werden darf.

Mehr zum Thema finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Gut zu wissen

Die Infotelefone des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informieren rund um das Thema Personal:

Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung
Tel.: 030-221 911 003

Bürgertelefon zum Arbeitsrecht
Tel.: 030 221 911 004

Bürgertelefon zu den Themen Teilzeit/Altersteilzeit/Mini-Jobs
Tel. 030 221 911 005
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr

Weiterführende Informationen