Die unangenehme Nachricht ist: Auch als Selbständige bzw. Selbständiger in der Kultur- und Kreativbranche müssen Sie sich mit dem Thema „Buchführung“ auseinandersetzen. Die gute Nachricht ist: Für freiberuflich Tätige und Kleinunternehmern hält sich der Aufwand dafür in Grenzen. Und: Es gibt Buchführungsbüros, Steuerberaterinnen und Steuerberater, die Ihnen einen Großteil der Arbeit abnehmen.

Wichtigste Info-Quelle: Buchführung

In Ihrer Buchführung halten Sie alle Einnahmen und Ausgaben fest. Damit haben Sie immer einen aktuellen Überblick über Ihre finanzielle Situation. Sie sehen beispielsweise, welche Rechnungen noch offen sind, ob Ihre Einnahmen durch Ihre Ausgaben gedeckt werden oder auch wie sich Ihre Selbständigkeit insgesamt entwickelt.

Voraussetzung für Darlehen

Banken oder Sparkassen werden Ihnen nur dann Kredite zu Verfügung stellen, wenn Ihr Vorhaben oder Unternehmen kreditwürdig ist. Dies lässt sich vor allem aus den Zahlen der Buchführung ablesen.

Grundlage für Finanzamt

Aus den verbuchten Ausgaben und Einnahmen berechnet das Finanzamt, wie viele Steuern Sie bezahlen müssen. Das betrifft die Umsatzsteuer (bei Umsatzsteuerpflicht) und Einkommensteuer, bei Gewerbetreibenden die Gewerbesteuer und für Kapitalgesellschaften wie die UG und GmbH außerdem die Körperschaftsteuer.

Einfache und doppelte Buchführung

Eine einfache Buchführung betreiben

  • Freiberuflich Selbständige
  • Nicht-Kaufleute = Handelsgewerbe mit einfach strukturierten, überschaubaren und transparenten Geschäftsbeziehungen (Kleingewerbe)

Die einfache Buchführung wird durch eine so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgewertet: also durch eine Gegenüberstellung ihrer betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.

Wenn Sie Ihre einfache Buchführung selbst erledigen möchten, besuchen Sie am besten einen Buchführungskurs, der zum Beispiel von den Industrie- und Handelskammern angeboten wird. Anderenfalls sollten Sie eine Steuerberatung oder ein Buchführungsbüro damit beauftragen.

Zur doppelten Buchführung sind alle Kaufleute verpflichtet, also

  • alle Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein selbständiges Handelsgewerbe betreiben. Das ist jeder Gewerbebetrieb, der einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und im Handelsregister eingetragen ist.
  • die Rechtsformen OHG, KG
  • die Rechtsformen GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) oder AG

Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist, muss zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss erstellen. Dazu gehören eine Gewinn- und -Verlust-Rechnung (GuV) sowie eine Bilanz. Beide werden in der Regel vom Steuerberater angefertigt. Die Buchführungspflicht ist im Handelsgesetzbuch geregelt (HGB § 238).