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Anmeldung & Formulare

Einleitung

Um sich in der Kultur- und Kreativbranche selbständig zu machen, ist in der Regel kein großer bürokratischer Aufwand notwendig. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, welche Institutionen, Behörden, Ämter und andere Einrichtungen Sie kontaktieren müssen, damit Sie ganz „offiziell" als freiberuflich oder gewerblich selbständig gelten.

Krankenversicherung

Teilen Sie Ihrer Krankenversicherung mit, dass Sie sich beruflich selbständig machen. Sie wird Ihnen Ihren neuen Beitragssatz mitteilen. Informieren Sie sie auch darüber, ob Sie „in Teilzeit" oder „in Vollzeit" selbständig arbeiten werden, da dies Auswirkungen auf Ihr Versicherungsverhältnis hat. Informieren Sie sich bei der Künstlersozialkasse, ob Sie dort zur Mitgliedschaft verpflichtet sind.

Mehr dazu in der Rubrik "Krankheit, Unfall & Alter".

Berufskammer

Angehörige der verkammerten freien Berufe, wie beispielsweise Architektinnen und Architekten, müssen sich in ihrem berufsständischen Versorgungswerk versichern. Darüber hinaus gibt es in einigen Bundesländern auch berufsständische Pflicht-Versorgungswerke.
Mehr dazu in der Rubrik "Krankheit, Unfall & Alter".

Finanzamt

Ob Gewerbe oder Freier Beruf: Wer sich selbständig machen möchte, muss seinem zuständigen Finanzamt den digitalen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt zusenden: spätestens einen Monat nach Betriebseröffnung bzw. Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Nach der Bearbeitung Ihres Fragebogens teilt Ihnen das Finanzamt Ihre Steuernummer mit. Das Finanzamt teilt Ihnen im Zweifelsfall auch mit, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Als Freiberuflerin oder Freiberufler sind Sie mit Erhalt der Steuernummer „offiziell" selbständig.

Mehr dazu finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Gewerbeamt

Wenn Sie gewerblich (z.B. Handel) und nicht freiberuflich tätig sind, wenden Sie sich an das örtliche Gewerbeamt und zeigen ihr Gewerbe an. Dort erhalten Sie auch Informationen darüber, ob Sie eventuell eine Erlaubnis oder Genehmigung für Ihr Vorhaben benötigen. Das Gewerbeamt informiert in der Regel alle weiteren Behörden und Institutionen (Ordnungsamt, Industrie- und Handelskammer usw.)
Mehr dazu finden Sie im BMWK-Existenzgründungsportal.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung. Sowohl für freiberuflich als auch gewerblich Selbständige ist je nach Branche eine Berufsgenossenschaft zuständig.

Mehr dazu in der Rubrik „Krankheit, Unfall & Alter".

Bundesagentur für Arbeit

Wenn Sie bisher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie einen Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung stellen. Der Antrag wird bei der Arbeitsagentur am Wohnort gestellt, und zwar innerhalb der ersten drei Monate der Selbständigkeit. Sie müssen beispielsweise anhand einer Gewerbeanmeldung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass Sie eine selbständige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden wöchentlich beansprucht.
Mehr dazu in der Rubrik „Krankheit, Unfall & Alter".

Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 450-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Beantragt wird die achtstellige Nummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr dazu im BMWK-Existenzgründungsportal.

Weitere Behörden und Institutionen

Unter Umständen müssen Sie noch weitere Behörden oder Institutionen kontaktieren. Gründen Sie beispielsweise eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), wird diese über ein Notariat beim Handelsregister eingetragen. Eröffnen Sie einen kleinen Cafébetrieb zusätzlich zu Ihrem eigentlichen Vorhaben, müssen Sie mit dem örtlichen Gesundheits- und Bauamt Kontakt aufnehmen. Es ist daher auf jeden Fall empfehlenswert, dass Sie sich ausführlich beraten lassen bevor sie „loslegen".

Mehr dazu in der Rubrik „Mitarbeiter & Personal".

Weiterführende Informationen